Bayern

Wiesn-Wirt blitzt schon wieder bei Zeltvergabe ab

Wiesn-Wirt Egger blitzt vor Gericht wieder ab – doch im Streit um die Zeltvergabe auf dem Oktoberfest ist noch nicht alles entschieden.

19.06.2026, 15:01 Uhr

Zum zweiten Mal innerhalb von nur zwei Tagen ist der Münchner Wiesn-Wirt Alexander Egger vor Gericht ohne Erfolg geblieben. Das Verwaltungsgericht München lehnte seinen Eilantrag ab, mit dem er sich gegen die Ablehnung seiner Bewerbung für das Volkssängerzelt auf der Oidn Wiesn gewehrt hatte.

Festleitung sieht Vergabeverfahren bestätigt

Wiesnchef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf wertete die Entscheidung als erneute Bestätigung dafür, dass die Stadt das Vergabeverfahren korrekt und rechtmäßig angewendet habe. Die Zulassung zum Oktoberfest erfolge auf Grundlage eines transparenten und diskriminierungsfreien Bewertungssystems, betonte er. Für alle Beteiligten bestehe damit ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Rechtssicherheit.

Nach Angaben des Gerichts hatte Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH und der WE Festzelt GmbH, geltend gemacht, seine Bewerbung sei bei mehreren der insgesamt 13 Bewertungskriterien zu niedrig bewertet worden. Zugleich habe er die Einschätzung seiner Konkurrenten für zu großzügig gehalten. Ein Punkt der Auseinandersetzung war unter anderem das Kriterium „Volksfesterfahrung“.

Gericht sieht Bewertung der Stadt nicht als fehlerhaft an

Die zuständige Kammer kam jedoch zu dem Schluss, dass die höhere Bewertung durch die Landeshauptstadt München nicht offensichtlich zu beanstanden sei. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Egger kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Unabhängig davon läuft vor dem Verwaltungsgericht noch das Hauptsacheverfahren. Nach Einschätzung eines Gerichtssprechers ist aber nicht mehr vor dem Oktoberfest mit einer Entscheidung zu rechnen.

Egger ließ nach dem Beschluss mitteilen, man nehme die Gerichtsentscheidung zur Kenntnis und werde sie nun eingehend prüfen, bevor über die nächsten Schritte entschieden werde. Unabhängig vom weiteren Verlauf bleibe das Ziel, zu einer transparenten, fairen und der besonderen Tradition der Oidn Wiesn gerecht werdenden Vergabepraxis beizutragen.

Für sein kleineres Wiesn-Zelt, die „Münchner Stubn“, hat Egger von der Stadt bereits erneut den Zuschlag erhalten.

Medienberichten zufolge soll das Volkssängerzelt an drei Männer vergeben werden, von denen einer bereits mit einem historischen Geschäft auf der Oidn Wiesn vertreten war. Auf dem traditionsbetonten Areal im südlichen Teil der Theresienwiese steht besonders das historische Wiesn-Flair im Mittelpunkt.

Weiterer Rechtsstreit um große Festzelte

Egger verfolgt daneben noch ein weiteres Verfahren. Er hatte sich nicht nur für das Volkssängerzelt, sondern auch für Standorte von großen Festzelten auf dem Oktoberfest beworben, war dabei jedoch ebenfalls nicht zum Zug gekommen.

Nun will er gerichtlich klären lassen, ob die Vergabe von zwei großen Wiesn-Zelten nach europäischem Vergaberecht erfolgen muss. Konkret geht es um das Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt. Sollte sich diese Rechtsauffassung durchsetzen, müssten die Plätze EU-weit ausgeschrieben werden.

Zusätzlich hatte Egger per Eilantrag beim Bayerischen Obersten Landesgericht erreichen wollen, dass diese beiden Zelte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht aufgebaut werden dürfen. Auch damit war er bereits am Vortag gescheitert.

Ob die beiden Festzelte tatsächlich nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen, ist weiter offen. Eine Entscheidung könnte weit über München hinaus Bedeutung haben – wann sie fällt, ist derzeit jedoch unklar.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen