Bayern

Wende bei Gebirgsschützen-Ermittlungen

34 Gewehre im Reisebus, manche mit Hakenkreuzen: Der Grenzfund wirft brisante Fragen auf – und hat überraschende Folgen.

06.11.2026, 10:37 Uhr

Ermittlungen gegen 34 österreichische Gebirgsschützen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat ein Verfahren gegen 34 österreichische Gebirgsschützen beendet, die ihre Waffen ohne die vorgeschriebenen Unterlagen nach Deutschland gebracht hatten. Wie die Behörde mitteilte, muss jeder Betroffene 200 Euro zahlen. Insgesamt beläuft sich die Geldauflage damit auf 6.800 Euro.

Auslöser war eine Polizeikontrolle im Juni in Bad Reichenhall im Berchtesgadener Land. Dort überprüften Beamte einen Reisebus mit rund 50 Gebirgsschützen aus drei Kompanien. Die Gruppe befand sich auf der Rückfahrt von einem Priesterjubiläum in Salzburg nach Tirol. Nach Angaben der Polizei waren 31 Waffen im Bus griffbereit mitgeführt worden, während die erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente fehlten. Die Langwaffen lagen laut Staatsanwaltschaft im nicht verschlossenen Gepäckraum, der zudem von außen zugänglich war.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, begründete die Staatsanwaltschaft unter anderem damit, dass es sich nur um eine kurze Durchreise ohne vorgesehenen Halt in Deutschland gehandelt habe. Zudem seien die Waffen seit der Kontrolle sichergestellt.

Verweis auf deutsch-österreichisches Abkommen

Die Ermittler verwiesen außerdem auf ein Abkommen zwischen Deutschland und Österreich aus dem Jahr 2004. Dieses sehe für Gebirgsschützen im Sinne der Brauchtumspflege Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Veranstaltungsbesuchen vor.

Nach Darstellung der Behörde vereinfacht die Vereinbarung zwar das Mitführen bestimmter Dokumente und soll eine unbürokratische Teilnahme an Veranstaltungen im Nachbarland ermöglichen. Von den vorgeschriebenen Sicherheitsregeln beim Waffentransport entbinde sie jedoch nicht. Hinzu komme, dass Brauchtumsschützen in Österreich beim Ausrücken als Kompanie waffenrechtlich privilegiert seien – anders als in Deutschland.

Auch in einem weiteren Punkt sah die Staatsanwaltschaft keinen Straftatbestand: Zwölf der 34 Gewehre aus dem Baujahr 1937 trugen Hakenkreuze mit Reichsadler. Diese verbotenen Symbole seien jedoch nicht öffentlich verwendet worden, da sie nicht für eine unbestimmte Vielzahl von Menschen unmittelbar sichtbar gewesen seien.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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