Bayern

Urteil: Freie Bahn für neue Kampenwandbahn

Neue Seilbahn an der Kampenwand? Das Gericht gibt grünes Licht – doch ein brisanter Haken im Urteil sorgt weiter für Streit.

02.10.2026, 14:42 Uhr

Gericht erlaubt Neubau der Kampenwandbahn weitgehend

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Weg für den Neubau der Kampenwandbahn im Chiemgau im Grundsatz freigemacht. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wurde die Klage des Bund Naturschutz (BN) gegen das Vorhaben größtenteils zurückgewiesen. In einem Punkt bekam der Verband jedoch Recht: Beim Schutz des stark bedrohten Birkhuhns muss noch einmal nachgebessert werden.

Vorinstanz sah Änderungsgenehmigung als neue Genehmigung an

Im ersten Verfahren hatte das Verwaltungsgericht München im November 2023 über einen Änderungsbescheid aus dem Juni 2022 entschieden, der die bereits 2017 erteilte Bau- und Betriebserlaubnis für die neue Seilbahn betraf. Damals kamen die Münchner Richter zu dem Schluss, dass nicht die Genehmigung von 2017 maßgeblich sei, sondern die Änderung von 2022 wie eine vollständige Neugenehmigung zu behandeln sei. Damit hatte der BN in erster Instanz weitgehend Erfolg.

Gegen diese Entscheidung legte die Kampenwandseilbahn GmbH Berufung ein. Der Verwaltungsgerichtshof hob das Münchner Urteil nun in großen Teilen auf. Viele Einwände des BN, etwa zu Natur- und Artenschutz sowie zum Waldrecht, teilte das Gericht nicht.

Sonderfahrten wegen Birkhuhn erneut zu prüfen

Ganz ohne Einschränkung fiel das Urteil aber nicht aus. Nach Ansicht des Gerichts ist beim streng geschützten Birkhuhn noch nicht ausreichend belegt, dass dessen Bestand trotz geplanter Sonderfahrten ausreichend geschützt bleibt.

Konkret geht es um bis zu 79 Fahrten pro Jahr außerhalb der üblichen Betriebszeiten. Diese sollen Besucher geschlossener Veranstaltungen auf der Sonnenalm befördern. Über diesen Teil der Genehmigung muss das Landratsamt in einem ergänzenden Verfahren erneut entscheiden. In diesem Punkt war die Klage des BN erfolgreich.

Nach Auffassung des Gerichts ist aus dem bisherigen Bescheid nicht überzeugend genug erkennbar, dass die örtliche Birkhuhn-Population an der Kampenwand durch diese zusätzlichen Fahrten nicht erheblich gestört wird. Vor allem während Balz, Brut und Überwinterung dürfen die Tiere nicht beeinträchtigt werden.

Betreiber spricht von großer Erleichterung

Beim Seilbahnunternehmen wurde die Entscheidung positiv aufgenommen. Geschäftsführer Eric Zbil sprach von einer "enormen Erleichterung". Aus Sicht des Betreibers steht damit fest, dass der geplante Erneuerungsbau mit ausreichenden naturschutzrechtlichen Vorgaben versehen ist und weiterverfolgt werden kann.

Die Einschränkung bei den Nachtfahrten bezeichnete Zbil allerdings als bitteren Beigeschmack. Zugleich betonte er, das Gericht habe weder die Sonderfahrten grundsätzlich noch deren Anzahl verworfen und auch kein generelles Nachtfahrverbot verlangt.

Das Unternehmen verwies zudem auf die lange Dauer des Verfahrens. Bereits 2017 habe die erste Genehmigung vorgelegen, die Umsetzung sei ursprünglich für 2018 geplant gewesen. Das aktuelle Urteil bringe nun deutlich mehr Rechtssicherheit, sagte Zbil. Die verlorenen Jahre ließen sich jedoch nicht zurückholen.

Naturschützer sehen wichtigen Teilerfolg

Der Bund Naturschutz wertete die Entscheidung als bedeutenden Erfolg für den Artenschutz an der Kampenwand. BN-Vorsitzender Martin Geilhufe erklärte, das Gericht habe bestätigt, dass der Schutz der Birkhühner bei Nachtfahrten bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Gerade weil die Tiere sehr störungsempfindlich seien und ihre Bestände unter Druck stünden, sei das Urteil in diesem Punkt besonders wichtig.

Die Naturschützer begrüßten außerdem, dass das Gericht nicht einfach dem Argument folgte, die Tiere hätten sich längst an regelmäßige Nachtfahrten gewöhnt. Rainer Auer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Rosenheim, äußerte die Hoffnung, dass die Nachtfahrten nun endgültig beendet werden. Die Alpen seien ein empfindlicher Naturraum und keine Kulisse für Events; zumindest nachts müsse dort Ruhe herrschen.

Weitere Schritte möglich

Gegen das Urteil kann noch ein Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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