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Buchhandlungspreis: Jetzt gerät Weimer unter Druck

Drei Buchläden rausgeworfen: Monate nach Weimers Entscheidung werfen neue Fragen ein heikles Licht auf den Vorgang.

02.10.2026, 14:39 Uhr

Der Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Sven Lehmann, drängt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer weiter zu mehr Transparenz im Fall dreier vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossener Buchläden. Neu bekannt gewordene Akten und eine nun vom Ministerium veröffentlichte Chronologie stellten die bisherige Kommunikation aus Sicht des Grünen-Politikers weiter infrage.

Weimer hatte die drei Buchhandlungen von der Liste der auszuzeichnenden Geschäfte streichen lassen und dies mit „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ begründet. Welche konkreten Vorwürfe gegen die Läden bestehen, ist bis heute nicht öffentlich bekannt. Der Vorgang hatte bereits im März scharfe Kritik ausgelöst.

Bericht über Akten löst neue Debatte aus

Ausgelöst wurde die neue Diskussion durch einen Bericht von t-online. Demnach empfahl die zuständige Fachabteilung in einer Leitungsvorlage vom 10. Oktober 2025 ausdrücklich, dem Votum der unabhängigen Jury zu folgen und alle vorgeschlagenen Buchhandlungen auszuzeichnen. Grüne und Linke im Kulturausschuss sahen darin neue offene Fragen und forderten von Weimer Aufklärung.

Lehmann verwies zudem darauf, dass sich in den Unterlagen Hinweise auf die politische Einordnung der Läden sowie auf Sortimente mit linker Theorie, queerem Leben und feministischen Themen fänden. Umso dringlicher sei die Frage, wer die Einschaltung des Verfassungsschutzes veranlasst habe und auf welcher Grundlage dies geschah.

Ministerium weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher Weimers wies inzwischen den Vorwurf zurück, der Kulturstaatsminister habe sich über Empfehlungen seines Hauses hinweggesetzt. Das entbehre jeder Grundlage, hieß es. Erstmals legte das Ministerium dazu eine Chronologie der Abläufe vor.

Demnach gab es zwar tatsächlich die Empfehlung des Fachreferats, der Jury zu folgen. Nach Angaben des Sprechers erreichte diese Vorlage Weimer jedoch gar nicht. Stattdessen hätten sich „bereits kurz darauf auf der BKM-Fachebene Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen“ ergeben. Diese hätten Ende Oktober 2025 bei zwei Buchhandlungen zur Einleitung eines sogenannten Haber-Verfahrens geführt, also zu einer Abfrage beim Verfassungsschutz.

Verfassungsschutz gab laut Ministerium mündliche Erläuterungen

In der zweiten Novemberhälfte 2025 habe das Bundesamt für Verfassungsschutz dem zuständigen Referat mitgeteilt, dass in beiden Fällen „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorlägen. Diese seien laut Sprecher auf mündliche Nachfrage auch erläutert worden. Dass es solche mündlichen Erläuterungen gegeben haben soll, war bislang nicht bekannt.

Anfang Dezember 2025 sei Weimer dann über das Haber-Verfahren informiert worden. Nach Darstellung seines Sprechers folgte der Staatsminister dem ihm vorgelegten Votum, den Preis nicht an diese beiden Buchhandlungen zu vergeben.

Dritter Fall erst später überprüft

Die dritte Buchhandlung wurde den Angaben zufolge erst im Januar in einem weiteren Haber-Verfahren überprüft. Anlass seien „weitere öffentlich zugängliche Hinweise“ gewesen. Nach einer entsprechenden Rückmeldung des Verfassungsschutzes sei auch in diesem Fall entschieden worden, den Preis nicht zu verleihen.

Der Sprecher betonte, Weimer habe seine Entscheidung erst nach Abschluss der zuvor auf Fachebene eingeleiteten Haber-Verfahren getroffen. Offen blieb allerdings weiter, was genau die Überprüfungen ausgelöst hatte, warum sie in zwei Etappen vorgenommen wurden und welcher Art die „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse“ konkret sind.

Opposition verlangt weitere Antworten

Lehmann hält deshalb an seinen Forderungen fest. Weimer müsse offenlegen, wer den Verfassungsschutz eingeschaltet habe, auf welcher Tatsachengrundlage dies geschah und warum die Öffentlichkeit bis heute keine konkreteren Informationen erhalten habe. Auch der Linken-Politiker David Schliesing hatte zuletzt neue Fragen zu dem Vorgang aufgeworfen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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