Fast 42 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler in Aschaffenburg hat der mutmaßliche Täter zum Auftakt des Mordprozesses vor dem Landgericht Aschaffenburg die Tötung über seine Verteidigerin einräumen lassen. Rechtsanwältin Diane Waterstradt erklärte, ihr heute 67 Jahre alter Mandant bereue die Tat sehr.
Nach Darstellung der Verteidigung kam es am 30. Juli 1984 in einem Wohnheim für angehende Krankenschwestern zu einem Streit zwischen Maria Köhler und ihrem damaligen Ex-Partner. Der damals 25-Jährige habe dabei einen Netzschal, den die junge Frau um den Hals getragen habe, zugezogen. Die Tat sei im Affekt geschehen. Laut Verteidigung war der Mann damals zwar sehr verletzt, aber nicht von übermäßiger Eifersucht getrieben. Zudem sei er weder vor noch nach der Tat gewalttätig geworden. Die von der Staatsanwaltschaft angenommenen Motive weist die Verteidigung zurück.
Die Anklage wirft dem staatenlosen Angeklagten dagegen Mord vor. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft handelte er heimtückisch sowie aus Eifersucht und Rache. Sie geht davon aus, dass er auf den neuen Partner der 19-Jährigen eifersüchtig war und sich außerdem rächen wollte, weil Maria Köhler ihn nicht heiraten wollte und er sich dadurch keine Aussicht mehr auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland machte. Sollte das Gericht dieser Bewertung folgen, droht ihm lebenslange Freiheitsstrafe. Andere Delikte wie Totschlag sind verjährt. Für das Verfahren sind fünf Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt.
Beschimpfungen und Beleidigungen vor der Tat
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Maria Köhler ihrem Ex-Freund deutlich gemacht, dass die Beziehung beendet sei und er sie nicht mehr besuchen solle. Dennoch ließ sie ihn an jenem Tag in ihr Zimmer. Ob sie Angst vor ihm hatte, bleibt offen; sicher ist nach den Schilderungen im Prozess aber, dass es zwischen beiden immer wieder Streit gab.
Im Zimmer soll es dann zu einer heftigen Auseinandersetzung mit wechselseitigen Beschimpfungen und Beleidigungen gekommen sein, möglicherweise auch mit Ohrfeigen. Spätestens in dieser Situation soll der Angeklagte laut Anklage den Entschluss gefasst haben, die 19-Jährige zu töten. In seiner Wut habe er den Netzschal ergriffen und Maria Köhler damit stranguliert.
Für die Staatsanwaltschaft ist dies Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Der Angeklagte habe aus einer extremen, nicht nachvollziehbaren Eifersucht gehandelt, weil sich das Opfer inzwischen einem anderen Mann zugewandt habe.
Angeklagter schildert sein Leben vor Gericht
Direkt zur Tat äußerte sich der Angeklagte vor dem Schwurgericht nicht. Stattdessen berichtete er aus seinem Lebensweg: geboren in der Türkei als eines von acht Kindern, später eine Scheinehe in Deutschland, dann die Beziehung zu Maria Köhler, anschließend die Flucht in die Türkei und nach Syrien sowie Jahre später die Rückkehr nach Aschaffenburg mit einer neuen Frau und unter neuer Identität.
Nach seinen Angaben habe Maria ihn ursprünglich heiraten wollen. „Sie hat den Antrag gestellt“, ließ er erklären. Zwei bis drei Monate vor der Tat habe sie ihre Meinung jedoch geändert.
Den Ermittlern zufolge hatte sich die 19-Jährige vor ihrem Tod von dem Mann getrennt und war anschließend mit einem in Hanau stationierten US-Soldaten liiert.
Jahrzehntelang auf der Flucht und in Angst vor Entdeckung
Schon kurz nach der Tat geriet der damalige Ex-Freund in den Fokus der Polizei, konnte aber jahrzehntelang nicht gefasst werden. Nach dem Verbrechen floh er von Frankfurt am Main aus in die Türkei. Später hielt er sich auch in Syrien auf. Nach Polizeiangaben wurde er weltweit gesucht.
Mitte 1998 reiste er laut Ermittlern unter anderem Namen erneut nach Deutschland ein – gemeinsam mit einer neuen deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet haben soll. In Aschaffenburg lebte er demnach rund 16 Jahre unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste. Vor Gericht sagte er, er habe stets Angst gehabt, entdeckt zu werden.
Der 67-Jährige besitzt nach Polizeiangaben keine Staatsangehörigkeit. Seine türkische Staatsangehörigkeit soll er verloren haben, vermutlich weil er sich dem Militärdienst entzogen oder verweigert haben soll.
Neue Ermittlungen und DNA-Spur
Ende 2024 nahmen Ermittler für ungelöste Altfälle den Fall erneut auf und spürten den Mann schließlich in der Türkei auf. Nach Angaben der Polizei lagen Lichtbilder, Personenbeschreibungen und auch DNA-Spuren vor. Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten Experten DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern. Als Verursacher komme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Angeklagte infrage.
Nur Mord ist nicht verjährt
Für das Gericht kommen mehrere rechtliche Bewertungen in Betracht. Lässt sich dem Angeklagten kein Tötungsdelikt nachweisen oder ergibt sich keine Strafbarkeit, wäre ein Freispruch möglich. Hält die Kammer zwar eine Tötung für erwiesen, aber keinen Mord, kommen je nach rechtlicher Einordnung ebenfalls ein Freispruch oder eine Einstellung wegen Verjährung anderer Delikte in Betracht.
Nur wenn die Beweise aus Sicht des Gerichts für eine Verurteilung wegen Mordes ausreichen, wird es zu einem Urteil mit Strafmaß kommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion