Bayern

Showdown im Münchner Bierstreit

Bier nach 22 Uhr im Münchner Univiertel? Heute fällt das Urteil – mit Folgen für Nächte, Kioske und Anwohner.

22.07.2026, 03:30 Uhr

Verwaltungsgericht München entscheidet über nächtlichen Alkoholverkauf im Univiertel

Im Münchner Univiertel steht die Frage im Raum, ob Alkohol nach 22.00 Uhr weiterhin zum Mitnehmen verkauft werden darf. Mit dem Fall beschäftigt sich derzeit das Verwaltungsgericht München, das heute um 12.00 Uhr seine Entscheidung verkünden will. Hintergrund ist die Klage eines Gastronomen, der unter anderem Flaschenbier anbietet. Die Stadt hatte ihm den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr untersagt.

Gericht deutete Zustimmung zum Verbot an

Bereits in der mündlichen Verhandlung ließ das Gericht erkennen, dass es ein solches Verkaufsverbot grundsätzlich für zulässig halten könnte. Nach Einschätzung der Richter könnte es sich um eine gerechtfertigte Maßnahme handeln. Als Begründung wurde angeführt, dass es im Bereich rund um die Schellingstraße regelmäßig zu größeren Gruppen feiernder Menschen komme, was immer wieder Lärm verursache. Diese Folgen seien auch den Betrieben zuzurechnen, die Bier und andere alkoholische Getränke zum Mitnehmen verkaufen.

In dem Viertel kommt es nachts laut Stadt immer wieder zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Genannt werden dabei nächtlicher Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben im Umfeld von Kiosken und Gaststätten. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt ein bereits im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot erneut in Aussicht gestellt. Nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats will die Stadt jedoch zunächst weitere Gerichtsentscheidungen abwarten, bevor sie endgültig handelt.

Prozess im Rechtsstreit um Verkauf von Flaschenbier in München
Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden. Quelle: Felix Hörhager/dpa

Weitere Verfahren folgen im September

Im September wird das Verwaltungsgericht München außerdem drei ähnliche Klagen von Kioskbetreibern verhandeln. Auch sie wenden sich gegen ein Verbot des nächtlichen Verkaufs von Alkohol.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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