Verwaltungsgericht München entscheidet über nächtlichen Alkoholverkauf im Univiertel
Im Münchner Univiertel steht die Frage im Raum, ob Alkohol nach 22.00 Uhr weiterhin zum Mitnehmen verkauft werden darf. Mit dem Fall beschäftigt sich derzeit das Verwaltungsgericht München, das heute um 12.00 Uhr seine Entscheidung verkünden will. Hintergrund ist die Klage eines Gastronomen, der unter anderem Flaschenbier anbietet. Die Stadt hatte ihm den Verkauf von Alkohol zum Mitnehmen in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr untersagt.
Gericht deutete Zustimmung zum Verbot an
Bereits in der mündlichen Verhandlung ließ das Gericht erkennen, dass es ein solches Verkaufsverbot grundsätzlich für zulässig halten könnte. Nach Einschätzung der Richter könnte es sich um eine gerechtfertigte Maßnahme handeln. Als Begründung wurde angeführt, dass es im Bereich rund um die Schellingstraße regelmäßig zu größeren Gruppen feiernder Menschen komme, was immer wieder Lärm verursache. Diese Folgen seien auch den Betrieben zuzurechnen, die Bier und andere alkoholische Getränke zum Mitnehmen verkaufen.
In dem Viertel kommt es nachts laut Stadt immer wieder zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Genannt werden dabei nächtlicher Lärm, Urinieren in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben im Umfeld von Kiosken und Gaststätten. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt ein bereits im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot erneut in Aussicht gestellt. Nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats will die Stadt jedoch zunächst weitere Gerichtsentscheidungen abwarten, bevor sie endgültig handelt.

Weitere Verfahren folgen im September
Im September wird das Verwaltungsgericht München außerdem drei ähnliche Klagen von Kioskbetreibern verhandeln. Auch sie wenden sich gegen ein Verbot des nächtlichen Verkaufs von Alkohol.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber