Im Rechtsstreit um Schmerzensgeld für einen ehemaligen Ministranten nach sexuellem Missbrauch verhandeln das Erzbistum München und Freising sowie die Gegenseite inzwischen über einen möglichen Vergleich. Nach Angaben des Landgerichts Traunstein laufen derzeit außergerichtliche Gespräche.
Der Zivilprozess um die Forderungen gegen das Erzbistum hatte bereits vor rund drei Jahren begonnen. Ob und wann eine Einigung zustande kommt, sei derzeit jedoch offen, teilte ein Gerichtssprecher mit.
Ehemaliger Ministrant erhebt schwere Vorwürfe
Der Kläger erklärt, er sei im oberbayerischen Garching an der Alz von dem Priester H. sexuell missbraucht worden. Damit zählt er zu den zahlreichen Betroffenen des Geistlichen, dessen Fall als einer der bekanntesten aus dem Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Erzbistum München und Freising gilt.
Zu Beginn des Verfahrens verlangte der frühere Ministrant mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Täter und vom Erzbistum. Zusätzlich machte er Schadenersatzansprüche geltend.
Auch Benedikt XVI. war zunächst beklagt
Besondere Aufmerksamkeit erregte der Fall international, weil anfangs auch der inzwischen verstorbene Papst Benedikt XVI. zu den Beklagten gehörte. Joseph Ratzinger war damals als Kardinal Erzbischof von München und Freising, als der betreffende Priester in das Bistum versetzt wurde.
Später unterschrieb Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom zudem ein Schreiben, das Priester H. erlaubte, die Messe mit Traubensaft statt mit Messwein zu feiern. Das Erzbistum hatte diese Ausnahme mit dem Hinweis beantragt, dass der Geistliche im alkoholisierten Zustand gegenüber Kindern übergriffig geworden sei.

Streit über Ratzingers Wissen
Kritiker sehen in diesem Antwortschreiben einen Hinweis darauf, dass Ratzinger über den Fall informiert gewesen sei und dennoch nichts dagegen unternommen habe, dass der Priester weiter in der Seelsorge tätig war. Dort soll es zu weiteren Missbrauchstaten gekommen sein.
Nach dem Tod Benedikts XVI. wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt, da unklar ist, wer rechtlich seine Nachfolge antritt.
Das Erzbistum München und Freising wollte sich auf Anfrage nicht zum aktuellen Stand äußern und verwies auf das Landgericht.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion