Das Landgericht Regensburg hat im Zivilprozess um mögliches Schmerzensgeld für ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen zwar ein Urteil gefällt, den Inhalt aber zunächst nicht öffentlich gemacht.
Beim öffentlichen Verkündungstermin erklärte die Vorsitzende Richterin, dass die Entscheidung vorerst nicht mitgeteilt werde. Zur Begründung verwies sie darauf, dass weder der Kläger noch ein Vertreter des Bistums Regensburg erschienen waren. Im Saal saßen hingegen mehrere Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Medienvertreter.
Das Bistum Regensburg teilte auf Anfrage mit, die Klage sei wegen Verjährung abgewiesen worden. Vom Gericht selbst wurde das zunächst nicht bestätigt.
Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichts soll das Urteil am Freitag veröffentlicht werden. Dies sei mit den Prozessparteien abgestimmt worden. Dabei verwies das Gericht auf Paragraf 311 der Zivilprozessordnung.
Schonfrist für Betroffene
Zur Begründung hieß es weiter, dass Betroffenen in vergleichbaren Fällen eine gewisse Schonfrist eingeräumt werden müsse, damit sie die Entscheidung zunächst selbst zur Kenntnis nehmen und verarbeiten können. Zudem hätten die Parteien, die im Zivilverfahren maßgeblich über den Prozess bestimmten, sich zumindest teilweise verärgert über die mediale Begleitung gezeigt.
In dem Verfahren macht der Kläger Ansprüche gegen das Bistum Regensburg geltend. Er gibt an, in den 1990er Jahren in der Vorschule der Domspatzen, des weltbekannten Knabenchors, sexuell, körperlich und psychisch misshandelt worden zu sein.
Eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Kläger und der Kirche war bei einem früheren Verhandlungstermin nicht zustande gekommen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion