Bayern

Jetzt fix: Hymnenpflicht kommt an Schulen

CSU setzt Hymnen-Pflicht bei Schulabschlüssen durch – doch kurz vor dem Start gibt es überraschende Änderungen bei Ablauf und Details.

06.05.2026, 04:00 Uhr

Hymnenpflicht kommt später als von der CSU gefordert

Die von der CSU angestoßene Regelung zu Hymnen bei Schulabschlussfeiern in Bayern kommt – allerdings nicht mehr zum Ende des laufenden Schuljahres, sondern erst ab dem Schuljahr 2026/2027. Künftig müssen bei feierlichen Zeugnisverleihungen an weiterführenden Schulen mindestens zwei Hymnen Teil des Programms sein, darunter verpflichtend die Bayernhymne. Das geht aus einem aktuellen Schreiben des Kultusministeriums an alle weiterführenden Schulen in Bayern hervor.

Damit weicht die nun beschlossene Vorgabe von früheren CSU-Forderungen ab. Ursprünglich hatte die Partei verlangt, bei solchen Anlässen alle drei Hymnen verbindlich vorzusehen: die deutsche Nationalhymne, die Europahymne und die Bayernhymne. Auch Ministerpräsident Markus Söder hatte sich dafür eingesetzt, die Regelung bereits zum Ende dieses Schuljahres umzusetzen.

Laut Ministerium gilt nun: Bei festlichen Schulveranstaltungen zur Übergabe von Abschlusszeugnissen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 immer die Bayernhymne sowie mindestens eine weitere Hymne – also die deutsche Nationalhymne und/oder die Europahymne – in würdig-feierlicher Form in den Festakt eingebunden werden.

Kultusministerin Anna Stolz erklärte, die Regelung sei in engem Austausch mit der Schulfamilie entwickelt worden. Im Mittelpunkt stehe, dass junge Menschen sich mit den Werten der Gesellschaft verbunden fühlen und Zusammenhalt erleben. Es gehe dabei um Respekt, Solidarität und ein positives Wir-Gefühl. In Dialogrunden sei zudem deutlich geworden, dass das Spielen von Hymnen bei offiziellen Anlässen wie Abschlussfeiern oft als bereichernd wahrgenommen werde. Die Hymnen sollten deshalb an Schulen noch etwas stärker präsent sein.

Keine Pflicht zum Mitsingen

Wie die Hymnen präsentiert werden, bleibt den Schulen überlassen. Ob sie etwa von einer Musikgruppe gespielt oder technisch eingespielt werden, liegt laut Ministerium im Ermessen der Schulleitung und hängt von den Möglichkeiten der jeweiligen Schule ab.

Eine Pflicht zum Mitsingen gibt es nicht. Allerdings sollen Textblätter ausgegeben werden, damit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein textsicheres Mitsingen ermöglicht wird.

Mit der Vorgabe setzt das von Ministerin Anna Stolz (Freie Wähler) geführte Kultusministerium eine CSU-Initiative um, die auf dem Parteitag im vergangenen Dezember ihren Anfang nahm. Dort hatte die Junge Union einen Antrag eingebracht, wonach sich CSU-Abgeordnete in Bund und Land für ein verpflichtendes Spielen der Nationalhymne und der Europahymne sowie in Bayern zusätzlich der Bayernhymne bei gesellschaftlich relevanten Anlässen wie Schul- und Berufsabschlüssen einsetzen sollten.

Söder hatte im Januar bei der Klausur der CSU-Landtagsfraktion im Kloster Banz gefordert, die Hymnenpflicht rasch umzusetzen. Sein Ziel war, dass die Hymnen möglichst schon zum Schuljahresende gespielt oder gesungen werden.

Kritik und Spott nach CSU-Vorstoß

Der Vorstoß hatte teils Zustimmung, aber auch viel Gegenwind ausgelöst. Besonders deutlich wurde die Kritik auch beim Starkbieranstich auf dem Münchner Nockherberg. Dort machte sich Kabarettist Stephan Zinner über die Initiative lustig und sprach davon, man solle doch bitte nicht „so einen plakativen Schmarrn“ verlangen.

Dass die Staatsregierung die Sache ernst meint, zeigt nach Ansicht von Kritikern auch ein weiterer Punkt im Ministeriumsschreiben: Darin wird ausdrücklich auf §90a des Strafgesetzbuches verwiesen, der die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole betrifft. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft reagierte verärgert. GEW-Vize Markus Weinberger kritisierte, das Ministerium befürchte offenbar, dass die staatlich angeordnete Singstunde nicht überall mit dem gewünschten Ernst aufgenommen werde, und schwenke deshalb vorsorglich „die Keule des Strafgesetzbuches“.

Die GEW erneuerte zudem ihre grundsätzliche Kritik an dem Vorstoß. Landesvorsitzende Martina Borgendale erklärte, Integration, Gemeinschaft und Identifikation ließen sich nicht durch Gesangspflichten herstellen. Wichtiger seien tragfähige Konzepte, um Demokratie zu stärken und Bildung für alle gerecht umzusetzen.

Ministerium verweist auf Lehrpläne und kündigt Auszeichnung an

Das Kultusministerium betont in seinem Schreiben außerdem, dass die genannten Hymnen schon heute fest in den bayerischen Lehrplänen verankert seien. Ob im Musikunterricht der Grundschule, in analytischen oder kreativen Unterrichtsformen an weiterführenden Schulen, in fachübergreifenden Projekten oder in der Verfassungsviertelstunde – es gebe bereits viele Möglichkeiten, damit sich Schülerinnen und Schüler mit den Hymnen und den dahinterstehenden Werten auseinandersetzen.

Nach Darstellung des Ministeriums trägt dies zur Persönlichkeitsbildung bei und fördert Identität sowie Zusammenhalt im Land. Ab dem Schuljahr 2026/2027 solle die Beschäftigung mit allen drei Hymnen und ihren zugrunde liegenden Werten noch einmal verstärkt werden.

Zugleich will das Ministerium besonders kreative Ideen zum Umgang mit dem Thema sammeln. Unter dem Titel „Festival der Ideen“ sollen Umsetzungs- und Präsentationsformen zusammengetragen werden. Schulen, die das Thema sowohl bei der Abschlussfeier als auch im Unterricht und im Schulleben besonders gelungen aufgreifen, sollen dafür eine Auszeichnung erhalten.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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