Wegen eines mutmaßlich rassistisch motivierten Angriffs mit einem Hammer auf zwei Schüler muss sich ab Dienstag ein Jugendlicher vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Dem Angeklagten werden versuchter Mord sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Nach Angaben der Anklage soll der damals 15-Jährige auf einem Schulhof zwei Jugendliche attackiert und verletzt haben.
Da der Beschuldigte zur Tatzeit minderjährig war, findet das Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil wird im Juni erwartet. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Jugendlichen die Unschuldsvermutung.
Laut Anklage gezielte Tat aus Hass auf Muslime
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der 15-Jährige am Morgen des 2. Oktober 2025 das Gelände der Mittelschule in Friedberg betreten haben, um dort Menschen muslimischen Glaubens sowie Personen mit ausländischen Wurzeln zu töten. Er soll dabei einen uniformähnlichen Anzug und einen militärisch anmutenden Helm getragen haben. Neben dem Hammer habe er auch zwei erlaubnisfreie Softair-Pistolen bei sich gehabt.
Auf dem Pausenhof soll er anschließend einen Schüler mit irakischen Wurzeln sowie einen Jugendlichen mit kosovarischer Herkunft mit dem Hammer angegriffen und sie am Kopf beziehungsweise am Körper getroffen haben. Die beiden Opfer im Alter von 14 und 13 Jahren erlitten leichte bis mittelschwere Verletzungen. Der frühere Schüler der Mittelschule wurde kurz nach der Tat von der Polizei festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Hinweise auf extremistisches Motiv
Wegen Anhaltspunkten für einen extremistischen Hintergrund hatte die Generalstaatsanwaltschaft München die Ermittlungen bereits kurz nach dem Vorfall übernommen. Zuständig ist dort die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus.
Für den Prozess hat die Jugendkammer zunächst elf Verhandlungstage bis zum 23. Juni angesetzt. Möglich ist jedoch, dass das Verfahren früher abgeschlossen wird. Das Urteil selbst wird zwar nicht öffentlich verkündet, das Landgericht will die Öffentlichkeit aber über den Ausgang informieren.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion