Bayern

Flaschenbier im Münchner Univiertel: Darum gibt’s Prozess

Partychaos im Münchner Univiertel: Wegen Müll und Lärm droht ein Bier-Verbot – doch darf die Stadt so weit gehen?

21.07.2026, 04:00 Uhr

Ein nächtliches Bier auf dem Heimweg oder noch schnell Chips nach Geschäftsschluss kaufen? Mit dieser Frage befasst sich das Verwaltungsgericht München am Dienstag. Im Mittelpunkt steht ein Nachtverkaufsverbot im Münchner Univiertel. Die Stadt hatte 2025 mehreren Kiosken entsprechende Anordnungen zugestellt und verlangt, per Aushang auf das Verbot des Verkaufs von Flaschenbier zwischen 22.00 und 5.00 Uhr hinzuweisen.

Inzwischen wurde die Regelung zwar wieder aufgehoben, wegen neuer Beschwerden von Anwohnern über Lärm und Vermüllung aber erneut in Aussicht gestellt. Deshalb verfolgen nicht nur die Kioskbetreiber, die gegen die Bescheide geklagt haben, die Verhandlungen am Verwaltungsgericht mit Interesse. Auch viele Studierende und andere Nachtschwärmer dürften gespannt sein. Insgesamt werden vier Klagen verhandelt, die Termine sind für 9.30 Uhr und 13.30 Uhr angesetzt. Das Viertel rund um die Ludwig-Maximilians-Universität nahe dem Englischen Garten gilt als beliebtes Ausgehgebiet mit zahlreichen Bars und Gaststätten.

Viele Beschwerden aus der Nachbarschaft

Nach Angaben der Stadt gingen zuletzt zahlreiche Beschwerden über nächtlichen Lärm, Urinieren in Eingängen und Hinterhöfen sowie über Glasscherben im Umfeld von Kiosken und Lokalen ein. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) kündigte deshalb an, das Verbot wieder einzuführen, falls sich die Lage nicht deutlich bessere. Sollte bis Mitte Juli keine spürbare Entlastung eintreten, müsse der Verkauf von Flaschenbier ab 22 Uhr erneut untersagt werden.

Prozess im Rechtsstreit um Verkauf von Flaschenbier in München
Rund um die Münchner Uni hinterlassen Feiernde Müll. Quelle: Felix Hörhager/dpa

Zu Beginn der diesjährigen Freiluftsaison hatten sich die betroffenen Betriebe laut Stadt freiwillig bereit erklärt, nach Mitternacht weder Flaschenbier noch Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Zudem wiesen Plakate Feiernde darauf hin, Toiletten und Mülleimer zu nutzen und nach 22 Uhr leiser zu sein. Eine durchschlagende Wirkung blieb zunächst jedoch aus.

Dass die Debatte in München überhaupt so geführt wird, hängt auch mit der besonderen Rechtslage in Bayern zusammen. Anders als in vielen anderen Bundesländern gibt es dort keine typischen Spätkauf-Läden. Geschäfte müssen in der Regel bereits um 20.00 Uhr schließen. Nur Betriebe, die zugleich eine Gaststätte führen, dürfen später noch in begrenztem Umfang Waren wie Flaschenbier, alkoholfreie Getränke, Tabak, Süßigkeiten sowie Speisen und Getränke aus dem Lokal verkaufen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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