Bayern

Endlich wieder: Surfen auf der Eisbachwelle!

Nach Todesdrama plötzlich wieder frei: Münchens Eisbachwelle darf ab sofort erneut gesurft werden.

08.05.2026, 15:33 Uhr

Auf der Eisbachwelle im Münchner Englischen Garten ist das Surfen ab sofort wieder erlaubt. Der neue Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) gab die Welle wenige Stunden nach dem Beschluss zur Bildung der neuen Rathauskoalition mit einer angepassten Allgemeinverfügung frei.

Krause betonte, das Surfen am Eisbach gehöre zum Münchner Lebensgefühl, die Welle sei zudem ein Wahrzeichen der Stadt. Es sei von Anfang an sein Ziel gewesen, die Eisbachwelle so schnell wie möglich wieder zu öffnen. Nach seinen Angaben arbeitete er dafür auch mit Vertretern der Münchner Surfcommunity zusammen, die sich in zwei Vereinen organisiert hat.

Klare Regeln und Sicherheitsauflagen

Nach der neuen Allgemeinverfügung dürfen nur geübte und erfahrene Flusssurfer auf eigene Gefahr auf der Welle surfen. Erlaubt ist das nur bis 22.00 Uhr.

Zusätzlich gelten Sicherheitsvorgaben. Dazu gehört unter anderem eine Sicherungsleine am Surfbrett, die sich bei starkem Zug selbst lösen soll. Damit soll verhindert werden, dass Surfer in der Strömung zusammen mit ihrem Brett unter Wasser gezogen werden.

Sperrung nach tödlichem Unfall

Auslöser für die frühere Sperrung war ein schwerer Unfall im April vergangenen Jahres. Eine 33-jährige Surferin war damals unter Wasser gedrückt worden, nachdem sich ihre Leine im Wasser verfangen hatte. Sie starb später im Krankenhaus. Eine eindeutige Ursache für das Unglück konnte nach Angaben der Behörden nicht festgestellt werden.

In der Zeit danach war das Surfen zwischenzeitlich wieder möglich, zuletzt jedoch vom früheren Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erneut untersagt worden.

Welle zeitweise verschwunden

Nach der sogenannten Bachauskehr im vergangenen Herbst verschwand die Eisbachwelle zunächst, weil es im Flussbett an natürlichen Hindernissen fehlte. Unbekannte setzten daraufhin mehrfach künstliche Hindernisse in den Bach ein, die jedoch wieder entfernt wurden. Immer dann, wenn sich dennoch eine surfbare Welle bildete, wurde dort auch wieder gesurft – allerdings unerlaubt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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