Mordprozess in München: Angeklagte Domina weist Tötung eines vermögenden Stammkunden zurück
Vor dem Landgericht München I hat der Mordprozess gegen eine 59 Jahre alte Frau begonnen, die als Domina gearbeitet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, einen 62-jährigen wohlhabenden Stammkunden im Juni 2025 aus Habgier und heimtückisch getötet zu haben, um an dessen Erbe zu gelangen. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe jedoch. Nach Angaben eines Gerichtssprechers erklärte sie zum Prozessauftakt, sie habe mit der Tat nichts zu tun und den Mann nicht getötet.
Ihre Aussage erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht folgte damit einem Antrag der Verteidigung. Die Anwälte wollten verhindern, dass Details aus dem Privat- und Intimleben ihrer Mandantin sowie aus ihrer Tätigkeit als Sexarbeiterin öffentlich erörtert werden.
Enge Beziehung und Testament
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft nahm der Münchner über rund 20 Jahre immer wieder die Dienste der Frau in Anspruch. Zwischen beiden sei ein besonderes Vertrauensverhältnis entstanden. Die Anklage geht zudem davon aus, dass der 62-Jährige kaum andere feste soziale Kontakte gehabt habe.
Bereits 2021 soll der Mann die Angeklagte als Alleinerbin eingesetzt haben. 2022 sei das Testament gemeinsam beim Nachlassgericht hinterlegt worden. Zum Vermögen des Mannes sollen ein Grundstück mit Einfamilienhaus, eine Wohnung, mindestens 1,5 Kilogramm Gold sowie mehr als 133.000 Euro Buchgeld gehört haben.
Streit um das Erbe als mögliches Motiv
Laut Anklage kam es Mitte 2025 zum Streit. Dabei habe der Mann angekündigt, die Frau aus seinem Testament zu streichen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin das mögliche Motiv und wirft der Angeklagten vor, den Erbfall aus "rücksichtslosem Gewinnstreben" vorzeitig herbeigeführt haben zu wollen.
"Session" mit tödlichem Ende?
Für die Nacht vom 17. auf den 18. Juni 2025 sollen die beiden im ersten Obergeschoss des Hauses des Mannes eine gemeinsame "Session" vereinbart haben. Nach Angaben der Anklage holte der 62-Jährige wie üblich zwei Bierflaschen aus dem Keller. Als er zurückkam, soll die Frau ihn plötzlich angegriffen haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, dem Mann mit einem stumpfen Werkzeug sechs bis zwölf Schläge gegen den Kopf versetzt zu haben. Der 62-Jährige starb demnach an einem schweren stumpfen Schädel-Hirn-Trauma und einer Schädelfraktur.
Ermittler werfen ihr Täuschung vor
In den Tagen nach der Tat soll die Angeklagte nach Überzeugung der Ermittler versucht haben, keinen Verdacht auf sich zu lenken. Sie habe vorgetäuscht, den Mann telefonisch erreichen zu wollen, um den Tatverdacht von sich abzulenken. Erst am 6. Juli sei sie zu seinem Wohnhaus gegangen und habe auch Nachbarn nach seinem Verbleib gefragt. Dabei habe sie angeblich Besorgnis gezeigt und sogar eine Vermisstenanzeige erstattet. Einen Tag später entdeckte die Polizei die Leiche des 62-Jährigen.
Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Das Gericht erklärte, der Ausschluss der Öffentlichkeit solle der Angeklagten ermöglichen, frei zu sprechen, ohne intime Einzelheiten aus ihrem Privatleben oder ihrer Arbeit als Sexarbeiterin öffentlich preisgeben zu müssen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sie aus Sorge vor Bloßstellung für ihre Verteidigung wichtige Details nicht anspreche. Der Vorsitzende Richter verwies dabei auch auf das große mediale Interesse an dem Verfahren.
Für den Mordprozess sind insgesamt mehr als 20 Verhandlungstage angesetzt. Bereits am Dienstag soll die Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen fortgesetzt werden. In den kommenden Wochen sollen unter anderem Polizeikräfte, Menschen aus dem privaten und beruflichen Umfeld der Angeklagten sowie ihr Lebensgefährte als Zeugen gehört werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber