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Nach Paris-Explosion: Stadt und Baufirma jetzt vor Gericht

4 Tote, 53 Verletzte, Häuser zerstört: Fast 8 Jahre nach der Gasexplosion in Paris beginnt der Prozess – wer trägt die Schuld?

20.10.2026, 14:55 Uhr

Knapp acht Jahre nach der folgenschweren Explosion eines Wohnhauses im Herzen von Paris mit vier Todesopfern und 53 Verletzten hat vor einem Strafgericht der Prozess gegen die Stadt Paris und ein Bauunternehmen begonnen.

Nach Auffassung der Ermittler führte ein abgesackter Gehweg in der Rue de Trévise, der zweimal nicht fachgerecht instand gesetzt worden war, zusammen mit übersehenen Schäden im Untergrund zu der Gasexplosion gegenüber zweier Hotels. Unter den Toten waren zwei Feuerwehrleute, eine spanische Touristin und eine Bewohnerin des zerstörten Gebäudes.

Die Detonation, die sich rund einen Kilometer von der Pariser Oper entfernt ereignete, richtete massive Schäden an. Neun Häuser sowie das Kanalsystem wurden schwer getroffen, Hunderte Menschen verloren ihre Wohnungen. Nach Gerichtsangaben wurden 184 Personen als Opfer anerkannt. Anfang 2022 einigte sich die Stadt mit den Betroffenen auf Entschädigungen in Höhe von 20 Millionen Euro, ohne damit ein Schuldeingeständnis zu verbinden.

Ermittler sehen undichte Abwasserleitung als Auslöser

Den Untersuchungen zufolge lag der Ursprung der Katastrophe in einer defekten Abwasserleitung. Über Jahre soll daraus Wasser in den Boden gesickert sein, wodurch das Erdreich an Stabilität verlor. Die Hausverwaltung soll von dem Mangel gewusst haben, ihn aber nicht rechtzeitig beseitigt haben. In der Folge senkte sich der Gehweg ab.

Bei späteren Reparaturen am Bürgersteig sei der Untergrund weder ausreichend geprüft noch stabilisiert worden. Dadurch habe eine unter dem Gehweg verlaufende Gasleitung ihre Stütze verloren, sei gebrochen und habe schließlich die Explosion verursacht.

Explosion in Paris
Die Gasexplosion richtete verheerende Schäden an. (Archivbild) Quelle: Matthieu Croissandeau/Matthieu Croissandeau/AP/dpa

Die Stadt Paris und die beteiligte Baufirma müssen sich nun wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie des unbeabsichtigten Verursachens einer Explosion verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen erhebliche Geldstrafen. Allein für fahrlässige Tötung kann eine Geldbuße von bis zu 225.000 Euro verhängt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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