Bayern

Bayern kassiert 8,81 Milliarden Euro von Erben

Bayerns Erb- und Schenkungsteuer explodiert: Neue Zahlen zeigen einen Milliarden-Sprung, der selbst Experten staunen lässt.

16.09.2026, 16:03 Uhr

Bayerns Erbschaft- und Schenkungsteuer steigt sprunghaft an

Die bayerischen Finanzämter haben im vergangenen Jahr 8,81 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt. Wie das Landesamt für Statistik mitteilte, entspricht das einem Plus von 168 Prozent beziehungsweise 5,52 Milliarden Euro gegenüber 2024. Ausschlaggebend für den kräftigen Anstieg waren vor allem Fälle mit einem steuerpflichtigen Erwerb von mindestens fünf Millionen Euro. In dieser Größenklasse legte die festgesetzte Steuer im Vergleich zum Vorjahr um 446,8 Prozent zu.

Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer stehen als Ländersteuer zwar vollständig den Bundesländern zu. Wann das Geld aber tatsächlich im Staatshaushalt ankommt, ist offen, weil Zahlungen gestundet, verzögert oder in Raten geleistet werden können.

Fast 44.000 steuerpflichtige Erwerbsfälle

Für 2025 wurden insgesamt 43.959 steuerpflichtige Erwerbsfälle erfasst, also Erbschaften und Schenkungen. Das sind 0,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Auf dieser Grundlage wurden Steuern auf einen Betrag von 36,03 Milliarden Euro festgesetzt – ein Zuwachs von 103,8 Prozent gegenüber 2024.

Ausgangspunkt war ein übertragenes Vermögen von insgesamt 42,52 Milliarden Euro. Nach Abzug persönlicher und sachlicher Steuerbefreiungen und Begünstigungen, weiterer Freibeträge sowie unter Einbeziehung möglicher Vorerwerbe ergab sich daraus der steuerpflichtige Wert.

Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die jährlich veröffentlichten Zahlen des Landesamts für Statistik bildeten stets die Summe aller in einem Jahr festgesetzten Steuerbescheide ab. Daraus lasse sich jedoch nicht ablesen, wie viel Geld tatsächlich bereits beim Freistaat eingegangen sei. Die festgesetzte Summe spiegele also keineswegs automatisch die tatsächlichen Einnahmen wider.

Füracker verweist auf spätere Zahlungen und Finanzausgleich

Füracker betonte, dass Stundungen und Ratenzahlungen dazu führen könnten, dass sich die Vereinnahmung über mehrere Jahre hinziehe. Auch laufende Rechtsverfahren könnten die ursprünglich festgesetzte Steuer noch verändern. Zudem blieben selbst die tatsächlich eingezogenen Beträge wegen des Finanzkraftausgleichs nicht vollständig in Bayern.

Sehr große Vermögensübertragungen blieben den Angaben zufolge auch 2025 selten. Nur 0,9 Prozent aller Erbschaften und Schenkungen entfielen auf Fälle mit einem steuerpflichtigen Vermögen von mindestens fünf Millionen Euro. Die Zahl dieser Fälle lag damit allerdings 7,2 Prozent über dem Vorjahreswert.

SPD kritisiert erlassene Erbschaftsteuer in Milliardenhöhe

Nach Angaben der SPD im bayerischen Landtag muss ein erheblicher Teil festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuern am Ende gar nicht bezahlt werden. Einer Landtagsanfrage zufolge wurden zwischen 2020 und Mitte 2026 rund 6,7 Milliarden Euro erlassen. Von 82 Anträgen sei demnach nur einer abgelehnt worden.

Der SPD-Abgeordnete Florian von Brunn warf der CSU vor, Bayern zu einem „Steuerparadies für Superreiche“ gemacht zu haben. Das erlassene Volumen fehle aus seiner Sicht an anderer Stelle, etwa beim Wohnungsbau oder bei der Ganztagsbetreuung für Kinder.

Hintergrund ist eine Sonderregel für große Unternehmensvermögen: Wer Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro erbt oder geschenkt bekommt, kann sich die Steuer erlassen lassen, wenn nachgewiesen wird, dass sie nicht aus dem übrigen Vermögen bezahlt werden kann. In Bayern entscheiden darüber sechs Finanzämter. In 43 Fällen lag das begünstigte Unternehmensvermögen über 90 Millionen Euro. Zudem sind 33 Anträge noch offen, sodass das endgültige Erlassvolumen noch nicht feststeht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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