Baden-Württemberg

Ulm-Attacke: Warum der Täter nicht bestraft wird

Brutale Messerattacke im Markt: Warum der Täter freigesprochen wurde – und trotzdem auf unbestimmte Zeit verschwindet

12.08.2026, 17:12 Uhr

Nach Messerangriff in Ulmer Elektronikmarkt: 30-Jähriger wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Im Prozess um einen Messerangriff in einem Ulmer Elektronikfachmarkt hat das Landgericht einen 30 Jahre alten Mann aus Eritrea zwar freigesprochen, ihn aber zugleich dauerhaft in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Nach Einschätzung des Gerichts war der Angeklagte aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Mann an einer ausgeprägten Schizophrenie leidet. Hinweise auf ein politisches oder religiöses Motiv gebe es nicht, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Zugleich betonte er, die Allgemeinheit müsse vor weiteren Taten geschützt werden.

Angriff ohne Vorwarnung

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der 30-Jährige Mitte Januar einen 25-jährigen Mitarbeiter des Geschäfts plötzlich mit einem Messer attackiert. Zwei Kollegen griffen ein, um weitere Stiche zu verhindern, und wurden dabei ebenfalls verletzt. Anschließend verließ der Angreifer den Laden, wurde jedoch wenig später von Polizisten in der Nähe gestellt. Als er das Messer nicht ablegte und stattdessen auf die Beamten zuging, schossen diese auf ihn.

Der 25-Jährige erlitt lebensgefährliche Verletzungen und musste mehrfach notoperiert werden. Dass er überlebte, lag laut Gericht auch daran, dass sich die Messerspitze verbogen hatte und dadurch weniger tief eindringen konnte. Die beiden Kollegen kamen mit leichteren Schnittverletzungen davon. Zwischen Täter und Opfer bestand keine persönliche Beziehung.

Opfer leidet bis heute unter den Folgen

Körperlich habe der 25-Jährige die vielen Stichverletzungen einigermaßen überstanden. An die Tat selbst kann er sich jedoch nicht erinnern. Seine Erinnerungen beginnen erst wieder im Krankenhaus, wo er zwölf Tage im künstlichen Koma lag.

Neben sichtbaren Narben im Gesicht und am Körper leidet der Mann vor allem psychisch unter dem Angriff. An seinen früheren Arbeitsplatz in der Handyabteilung kann er nicht zurückkehren. Der Kontakt mit Menschen, den er früher mochte, sei nun von Angst begleitet. Am liebsten würde er heute in einem Bereich ohne Publikumsverkehr arbeiten. Selbst beim Einkaufen achte er ständig darauf, ob sich jemand hinter ihm befindet.

Gericht sieht kein klares Motiv

Aufnahmen der Überwachungskameras zeigten laut Gericht, dass der Angeklagte sein Opfer von hinten und ohne jede Vorwarnung angriff. Auch als Kollegen eingriffen, setzte er die Attacke fort. Ein nachvollziehbares Motiv sei nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter.

Über seinen Verteidiger ließ der Mann als Ursache "Wut, Frust und Verzweiflung" anführen. Dieser Darstellung folgten weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Sie verwiesen unter anderem auf Zeugenaussagen, wonach der Angeklagte von Stimmen und höheren Mächten gesprochen habe.

Mehrere Zeugen beschrieben ihn zudem als unberechenbar aggressiv. Er sei immer wieder durch wirre, stundenlange Selbstgespräche in verschiedenen Stimmlagen aufgefallen. Ein Mitbewohner aus einer Ulmer Flüchtlingsunterkunft berichtete, der Mann habe bereits am Abend vor der Tat mit einem Messer hantiert. Im Verfahren wurde außerdem bekannt, dass er schon mehrfach psychiatrisch behandelt worden war.

Abschiebung war nicht möglich

Der 30-Jährige war bereits mehrfach vorbestraft und erst kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Zu seinen Vorstrafen zählen Gewalt- und Drogendelikte. Während seiner Haft soll er außerdem Justizbeamte und Mitgefangene angegriffen haben.

Wie im Prozess bekannt wurde, sollte der Mann bereits 2023 in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Dies scheiterte jedoch daran, dass die nötigen Dokumente fehlten und die Behörden in Eritrea nicht kooperierten. Nach Angaben des baden-württembergischen Migrationsministeriums war der Mann ausreisepflichtig. Abschiebungen nach Eritrea seien aber nicht möglich, wenn das Land die Rücknahme eigener Staatsangehöriger verweigere und keine Identitätspapiere vorlägen.

Der Fall hatte in Ulm großes Entsetzen ausgelöst. Das betroffene Geschäft liegt in einem stark frequentierten Einkaufsbereich vor der Innenstadt, der täglich von vielen Menschen besucht wird.

Vergleich über 100.000 Euro

Einen eher symbolischen Charakter hat der zivilrechtliche Vergleich, den die Nebenklage für das Opfer erreichte. Danach soll der Angeklagte 100.000 Euro Schadensersatz zahlen und auch für künftige Folgekosten des Angriffs aufkommen. Die Anwältin des Geschädigten machte jedoch deutlich, dass ihrem Mandanten bewusst sei, dass er dieses Geld voraussichtlich nie erhalten werde.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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