Baden-Württemberg

Ulm nach Messerattacke: Täter muss in Psychiatrie

Nach der Messerattacke im Ulmer Elektromarkt landet ein 30-Jähriger in der Psychiatrie – doch sein Motiv bleibt ein Rätsel.

12.08.2026, 16:18 Uhr

Gericht ordnet Psychiatrie-Unterbringung nach Messerattacke in Ulm an

Ein 30-jähriger Mann ist nach einem Messerangriff auf drei Mitarbeiter eines Ulmer Elektronikmarkts sowie auf zwei Polizeibeamte nicht wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Ulm sprach ihn wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig. Gleichzeitig ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik auf unbestimmte Zeit an.

Nach Einschätzung der Kammer leidet der Mann an einer ausgeprägten Schizophrenie. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter stellte klar, dass es keinerlei Anhaltspunkte für ein politisches oder religiöses Motiv gebe.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der aus Eritrea stammende Angeklagte Mitte Januar einen 25 Jahre alten Angestellten des Marktes mit einem Messer attackiert. Zwei Kollegen griffen ein, um weitere Angriffe zu verhindern, und wurden dabei ebenfalls verletzt. Anschließend verließ der Mann das Geschäft, wurde jedoch unweit des Tatorts von zwei Polizisten gestellt. Weil er das Messer nicht ablegte und stattdessen auf die Beamten zuging, schossen diese auf ihn.

Hintergrund der Tat bleibt unklar

Der 25-jährige Mitarbeiter erlitt schwere Stichverletzungen und musste mehrfach notoperiert werden. Die beiden anderen Beschäftigten kamen mit vergleichsweise leichten Schnittverletzungen davon. Zwischen dem Angeklagten und dem schwer verletzten Opfer hatte es zuvor keine Verbindung gegeben. Warum gerade der 25-Jährige angegriffen wurde, blieb laut Gericht ungeklärt. Ein nachvollziehbares Motiv sei nicht erkennbar. Über seinen Verteidiger hatte der Angeklagte als mögliche Auslöser "Wut, Frust und Verzweiflung" anführen lassen.

Der 30-Jährige war bereits vorbestraft und erst kurze Zeit vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Seine Abschiebung in sein Heimatland war schon 2023 geplant gewesen, konnte jedoch nicht umgesetzt werden, weil die zuständigen Behörden dort nicht mitwirkten. Der Fall hatte in Ulm große Bestürzung ausgelöst.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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