Wirtschaft

Wirecard-Prozess: Richter zerlegen Brauns Opfer-Märchen

Schwerer Schlag für Braun: Richter zerlegen seine Opfer-Story – und jetzt droht auch noch der Verlust von Millionen.

14.09.2026, 14:37 Uhr

Wirecard-Prozess: Für Markus Braun zeichnet sich eine lange Haftstrafe ab

Im Münchner Wirecard-Verfahren wegen des milliardenschweren Betrugs beim 2020 zusammengebrochenen Dax-Konzern verdichten sich die Anzeichen für eine harte Strafe gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun. Nach mehr als dreieinhalb Jahren Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es Brauns Darstellung, selbst Opfer des Skandals geworden zu sein, nicht für überzeugend hält. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch sagte, trotz umfangreicher Ermittlungen habe sich dafür nichts Belastbares finden lassen. Zudem droht Braun und den beiden Mitangeklagten im Fall einer Verurteilung die Einziehung hoher Geldbeträge.

Gericht sieht keine Belege für tatsächliche Drittpartner-Geschäfte

Nach Auffassung der Anklage sollen Braun und weitere Beteiligte über Jahre hinweg frei erfundene Milliardenerlöse in die Wirecard-Bilanzen aufgenommen haben. Diese Umsätze sollen vor allem über drei sogenannte Drittpartner in Dubai, Singapur und auf den Philippinen gelaufen sein. Dabei handelte es sich angeblich um Firmen, die im Auftrag von Wirecard Kreditkartenzahlungen in Asien abwickelten. Nach Angaben des Gerichts gibt es jedoch keinerlei belastbare Hinweise darauf, dass dieses Drittpartnergeschäft tatsächlich existierte.

Brauns Verteidigung überzeugt die Kammer nicht

Braun hat seine Unschuld stets betont. Er argumentiert, die Geschäfte mit den Drittpartnern seien real gewesen, während die eigentlichen Täter aus dem Umfeld des untergetauchten Ex-Vertriebsvorstands Jan Marsalek die Gewinne ohne sein Wissen abgezweigt hätten. Doch auch für diese Version sieht das Gericht keine Belege. Richter Födisch sprach vielmehr von einer insgesamt nicht schlüssigen Darstellung. Braun sitzt seit Juli 2020 durchgehend in Untersuchungshaft. Wäre das Gericht von seiner Unschuld überzeugt, hätte er längst freigelassen werden müssen.

Millionenbeträge könnten eingezogen werden

Der Prozess, der im Dezember 2022 begonnen hatte, nähert sich nun der entscheidenden Phase. Das Gericht wies die drei Angeklagten darauf hin, dass im Fall einer Verurteilung auch der mutmaßliche „Tatlohn“ abgeschöpft werden könne. Bei Braun geht es um knapp 39 Millionen Euro, von denen ein großer Teil über seine private Beteiligungsgesellschaft lief. Beim Kronzeugen Oliver Bellenhaus, der die Vorwürfe der Anklage in zentralen Punkten stützt, stehen mehr als sechs Millionen Euro im Raum. Dem dritten Angeklagten, dem früheren Chefbuchhalter E., könnte die Einziehung von über 600.000 Euro drohen.

Auch Brauns Vermögen ist weitgehend verloren

Im Zuge des Wirecard-Skandals musste allerdings auch Brauns Beteiligungsgesellschaft Insolvenz anmelden. Der frühere Milliardär hatte den größten Teil seines Vermögens in Wirecard-Aktien investiert, die inzwischen wertlos sind. Auf die verbliebenen Vermögensreste hat der Ex-Konzernchef bereits seit Längerem keinen Zugriff mehr.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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