Milka vor Gericht: Richter sieht möglichen Fall von Mogelpackung
Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft dem Hersteller Mondelez vor, Käuferinnen und Käufer bei Milka-Tafeln zu täuschen. Der Kern des Vorwurfs: Einige Tafeln enthalten inzwischen nur noch 90 statt 100 Gramm, wirken von außen aber nahezu unverändert. Gleichzeitig stieg der Preis nach Angaben der Verbraucherschützer von 1,49 Euro auf 1,99 Euro. Deshalb läuft nun ein Verfahren vor dem Landgericht Bremen.
Der Fall ist aus Sicht der Verbraucherschützer mehr als nur ein Streit über Schokolade. Er berührt die grundsätzliche Frage, wie transparent Hersteller mit versteckten Preiserhöhungen umgehen müssen.
Worum geht es in dem Prozess?
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale wurden zahlreiche Milka-Tafeln leichter gemacht, ohne dass sich Verpackung und Design für Kundinnen und Kunden erkennbar verändert hätten. Die Schokolade selbst sei lediglich minimal dünner geworden – laut Verbraucherzentrale etwa um rund einen Millimeter. Genau darin sehen die Verbraucherschützer eine Irreführung und klagen wegen unlauteren Wettbewerbs.
Mondelez weist die Kritik zurück. Das Gewicht sei klar auf der Verpackung angegeben, erklärte eine Sprecherin. Außerdem habe das Unternehmen in sozialen Medien über die Änderungen informiert. Auch auf der Milka-Website finde sich eine Übersicht zu Sorten und Gewichten.
Nach einer ersten Einschätzung des Gerichts könnte es sich bei der neuen Milka-Tafel tatsächlich um eine Mogelpackung handeln. Der Vorsitzende Richter sagte zum Verhandlungsauftakt, der Verbraucher erkenne keinen Unterschied. Die endgültige Entscheidung will das Landgericht Bremen am 13. Mai verkünden.
Wie verbreitet ist das Problem?
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ist Milka kein Einzelfall. Lebensmittel-Experte Armin Valet spricht von einem weit verbreiteten Muster im Handel: Hersteller reduzierten unbemerkt die Füllmenge, während der Preis gleich bleibe oder sogar steige. Für dieses Phänomen hat sich der Begriff „Shrinkflation“ eingebürgert.
Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine Liste mit mehr als 1.000 Produkten, die sie als Mogelpackungen einstuft – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Besonders häufig betroffen seien Markenprodukte, vor allem aus dem Bereich Süßwaren. Im vergangenen Jahr kamen 77 neue Produkte hinzu, rund 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Die tatsächliche Zahl dürfte nach Einschätzung der Verbraucherschützer deutlich höher liegen.
Warum reduzieren Hersteller die Füllmenge?
Für kleinere Packungsinhalte kann es laut Peter Feller von der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie verschiedene Gründe geben – etwa gestiegene Produktionskosten oder veränderte Verbraucherwünsche. Zugleich mahnt er zur Vorsicht beim Begriff „Mogelpackung“: Dieser sei nur dann gerechtfertigt, wenn Unternehmen rechtliche Grenzen tatsächlich überschreiten. Zudem werde der Endpreis im Laden vom Handel festgelegt.
Mondelez verweist auf wirtschaftliche Unsicherheiten und gestiegene Kosten. Nach Angaben des Unternehmens sei die Anpassung des Gewichts einiger Milka-Tafeln notwendig gewesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne bei Qualität oder Geschmack Abstriche machen zu müssen.
Worauf sollten Verbraucher beim Einkauf achten?
Um Veränderungen überhaupt zu bemerken, müssten Kundinnen und Kunden eigentlich frühere Preise und Füllmengen im Kopf haben. Genau das hält Armin Valet für kaum realistisch. Häufig falle erst zu Hause auf, dass sich etwas geändert habe – etwa wenn noch eine ältere Packung zum Vergleich vorhanden ist oder beim Umfüllen plötzlich weniger Inhalt im Behälter landet.
Wer eine solche Beobachtung macht, kann das Produkt der Verbraucherzentrale online melden. Dort gehen nach eigenen Angaben jedes Jahr bis zu 3.000 Beschwerden ein. Die Hinweise werden geprüft, alte Verpackungen zum Vergleich gesucht, Hersteller kontaktiert – und in manchen Fällen endet der Streit vor Gericht.
Dass solche Klagen Erfolg haben können, zeigt ein früherer Fall: Das Landgericht Hamburg entschied 2024, dass Käufer der Margarine „Sanella“ irregeführt worden seien, nachdem der Inhalt von 500 auf 400 Gramm gesunken war. Aufgefallen war das, weil eine Verbraucherin beim Backen bemerkte, dass eine Packung plötzlich nicht mehr für ihren Kuchen reichte.
Welche Folgen könnte das Milka-Verfahren haben?
Rechtlich geht es um einen einzelnen Fall. Selbst wenn das Gericht der Verbraucherzentrale recht geben sollte, würde sich der gesamte Markt nicht automatisch ändern. Für Mondelez hätte ein entsprechendes Urteil jedoch direkte Folgen. Die Verbraucherschützer hoffen zudem auf eine abschreckende Wirkung für andere Hersteller.
Valet meint, dass das frühere Urteil im Fall „Sanella“ bereits Wirkung gezeigt habe. Unternehmen gingen inzwischen vorsichtiger vor und kennzeichneten Änderungen häufiger deutlicher. Hinweise wie „Weniger Inhalt, gleiche Qualität“ seien vor einigen Jahren kaum vorstellbar gewesen, tauchten inzwischen aber vereinzelt auf Verpackungen auf.
Braucht es neue Regeln?
Aus Sicht der Verbraucherzentrale reichen einzelne Gerichtsverfahren nicht aus. Sie fordert verpflichtende Hinweise bei Mengenreduzierungen sowie gut sichtbare Informationen direkt im Geschäft.
In der Politik gibt es dazu zwar Ankündigungen: Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist von mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen die Rede. Wie das konkret umgesetzt werden soll, ist bislang offen.
Handel und Lebensmittelindustrie lehnen zusätzliche Vorgaben ab. Die Branche warnt vor mehr Bürokratie und höheren Kosten.
Warum der Fall wichtig ist
Der Rechtsstreit um Milka steht stellvertretend für ein Problem, das viele Menschen beim Einkaufen betrifft: Produkte werden kleiner, ohne dass dies sofort auffällt. Das Verfahren in Bremen könnte deshalb auch über die Schokoladentafel hinaus Aufmerksamkeit bekommen – als Test dafür, wie klar Unternehmen über solche Änderungen informieren müssen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion