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Oktoberfest vor dem Mega-Umbruch? Gastwirt fordert EU-weite Ausschreibung für die Wiesn-Zelte

Das Oktoberfest steht wie kaum etwas anderes für München, Tradition und echtes bayerisches Lebensgefühl. Doch jetzt droht ausgerechnet bei den Festzelten ein brisantes Thema: Muss die Stadt künftig europaweit ausschreiben? Wackelt damit ein Herzstück der Wiesn – oder ist der ganze Wirbel am Ende doch nur heiße Luft im Bierdunst?

22.04.2026, 15:44 Uhr

Streit um Wiesn-Zelte: Münchner Gastronom stellt Vergabepraxis infrage

Ein Münchner Wirt geht gegen die bisherige Vergabe der großen Oktoberfest-Zelte vor und rüttelt damit erstmals grundsätzlich am bisherigen Verfahren. Ziel des Gastronomen ist es, die Stadt München dazu zu verpflichten, bei der Vergabe von zwei prominenten Festzelten künftig das europäische Vergaberecht anzuwenden. Das würde bedeuten, dass die Standplätze für das Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt europaweit ausgeschrieben werden müssten. Darauf hat die Regierung von Oberbayern hingewiesen. Zuvor hatten bereits der „Münchner Merkur“ und die „tz“ berichtet.

Aus dem Kreis der Wiesn-Wirte kommt umgehend Widerspruch. Ob die Zeltvergabe überhaupt unter das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen fällt, muss nun die Vergabekammer Südbayern beurteilen. Nach Angaben der Regierung von Oberbayern ging dort in der vergangenen Woche ein Antrag auf vergaberechtliche Nachprüfung der WE Gutshof GmbH ein. Geschäftsführer ist Alexander Egger.

Entscheidung soll bis Ende Mai fallen

Nach den gesetzlichen Fristen soll innerhalb von fünf Wochen entschieden werden, also voraussichtlich bis Ende Mai. Unabhängig vom Ausgang betonte die Regierung von Oberbayern, dass ein Beschluss der Vergabekammer keine unmittelbaren rechtlichen Folgen für andere Standplätze auf dem Oktoberfest oder für andere Volksfeste hätte.

Bislang vergibt die Stadt München die Plätze für Festzelte nach einem Punktesystem. Dieses Verfahren stand immer wieder in der Kritik und wurde von der Stadt mehrfach angepasst. Zwar gab es in der Vergangenheit bereits juristische Auseinandersetzungen um Zulassungen zur Wiesn, doch die Forderung nach einer EU-weiten Ausschreibung ist neu.

„Der Antrag auf Überprüfung der Zuteilung von Festzelten ist für die Vergabekammer ein Novum“, sagte Regierungssprecher Wolfgang Rupp. Eine solche Fallkonstellation habe es dort bislang nicht gegeben. Zugleich stellte er klar, jeder habe das Recht, die Vergabekammer anzurufen. Der Antrag werde neutral und auf Grundlage der geltenden Gesetze geprüft.

Wiesn-Wirte warnen vor Traditionsverlust

Die Sprecher der großen Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, sehen die gewachsene Tradition des Oktoberfests in Gefahr. Das Volksfest habe sich in mehr als 200 Jahren zu einem einzigartigen Kulturgut entwickelt und dürfe nicht individuellen Interessen geopfert werden.

Schottenhamel, dessen Zelt direkt von dem Antrag betroffen ist, verteidigte die bisherige Praxis. Diese habe sich über Jahrzehnte bewährt und trage dazu bei, dass die Wiesn ein Ort bleibe, an dem bayerisches Brauchtum und Tradition gepflegt würden. Im Schottenhamel-Zelt, das seit 1867 von der Familie betrieben wird, eröffnet der Münchner Oberbürgermeister traditionell mit dem Anstich das Oktoberfest.

„Kein Wischi-Waschi-Fest“

Schottenhamel warnte davor, das Oktoberfest seiner bayerischen Identität zu berauben. Die Wiesn sei ein Stück Heimat und dürfe nicht zu einem beliebigen „Wischi-Waschi-Fest“ werden. Auch Inselkammer betonte, das Oktoberfest stehe für München, Bayern, die dort gelebten Werte und die Lebensart. Diese Tradition dürfe nicht ausgehöhlt werden.

Beide Wirte verwiesen zudem darauf, dass rund 80 Prozent der Besucher aus München und dem Umland kämen. Gerade weil das Oktoberfest seine unverwechselbare bayerische Prägung bewahrt habe, sei es auch für internationale Gäste attraktiv.

Stadt München hält sich bedeckt

Das Münchner Wirtschaftsreferat, das für das Oktoberfest zuständig ist, wollte sich zu dem laufenden Vorgang nicht äußern. Begründet wurde dies damit, dass gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen seien. Eine Sprecherin erinnerte daran, dass es bereits in den vergangenen Jahrzehnten wiederholt Rechtsstreitigkeiten um Zulassungen zur Wiesn gegeben habe. Das Bewerbungsverfahren sei dabei mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden. Hinweise darauf, dass die Durchführung des Oktoberfests gefährdet sein könnte, sehe man derzeit nicht.

Egger will den Sprung ins große Zelt

Alexander Egger und seine Frau Katrin Wickenhäuser-Egger, die seit Jahren das kleine Wiesn-Zelt Münchner Stubn betreiben, streben schon länger ein großes Festzelt an. Bereits im Januar hatten sie für Aufsehen gesorgt, weil sie sich auf die Standplätze von zwei großen Brauerei-Zelten beworben hatten, darunter auch auf das Paulaner-Zelt.

Für dieses Zelt steht in diesem Jahr ohnehin ein Wirtswechsel an: Nach Angaben von Paulaner soll künftig die Familie Stiftl den Betrieb übernehmen. Bei den großen Brauerei-Zelten läuft es bisher so, dass die jeweilige Brauerei einen Wirt vorschlägt und die Stadt anschließend dessen Eignung prüft.

Paulaner erklärte zum Vorstoß Eggers, man habe den Antrag gegen die Stadt München zur Kenntnis genommen und gehe davon aus, dass das Verfahren bestätigen werde, dass die Stadt die geltenden rechtlichen Vorgaben eingehalten habe. Zugleich hob die Brauerei die enge historische Verbindung des Oktoberfests mit der Münchner Brautradition hervor. Diese habe sich über Jahrhunderte bewährt und präge den Charakter der Wiesn bis heute.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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