Allgemein

Schockierender Heim-Skandal: Gefängnisstrafe nach Missbrauch mehrerer Kinder

Ein Fall aus Unterfranken sorgt auch nach mehr als 26 Jahren für Entsetzen: In einem Kinderdorf sollen Kinder in einem Heim sexuell missbraucht worden sein. Vor Gericht räumt der Angeklagte die Vorwürfe im Kern ein – behauptet aber gleichzeitig, sich an die entscheidenden Details kaum noch erinnern zu können.

22.04.2026, 15:12 Uhr

Das Landgericht Schweinfurt hat einen 56-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Heim zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zu Beginn des Berufungsverfahrens hatte der Angeklagte Übergriffe auf mindestens vier Jungen eingeräumt. Sein Geständnis fiel jedoch nur zögerlich aus und war von angeblichen Erinnerungslücken geprägt. Den Schilderungen der Betroffenen, wie sie in der Anklage festgehalten wurden, wolle er aber nicht widersprechen. Vor Gericht sagte der Mann, es tue ihm „unheimlich leid“.

Schweigen im ersten Verfahren

Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen nicht geäußert. Nach den Feststellungen des Gerichts arbeitete er um die Jahrtausendwende als Hausmeister in einem Heim im Landkreis Schweinfurt. Die Taten sollen sich unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Gelände der Einrichtung sowie auf einer Almhütte in Österreich ereignet haben. Die betroffenen Jungen waren laut Anklage damals zwischen 11 und 15 Jahre alt.

Die Staatsanwaltschaft und die Vertreter der Nebenklage hatten in der Berufungsverhandlung eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Ersturteil im Januar 2025

In dem Fall standen ursprünglich zwei Männer vor Gericht: der nun verurteilte 56-Jährige sowie ein 1981 geborener Mitangeklagter, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rand des Steigerwalds beschäftigt gewesen war.

Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den älteren Angeklagten im Januar 2025 zu drei Jahren Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil legte der 56-Jährige Berufung ein.

Im Verfahren gegen den jüngeren Angeklagten hatte zunächst die Staatsanwaltschaft ebenfalls Berufung eingelegt, diese später jedoch wieder zurückgenommen. Seine Verteidigung hatte auf einen Freispruch gedrängt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten damals für beide Männer Freiheitsstrafen gefordert.

Bereits vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen durch den 56-Jährigen berichtet. Nur zwei der Fälle sind nicht verjährt, alle übrigen können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen