Haftstrafe nach sexuellem Missbrauch von Heimkindern
Das Landgericht Schweinfurt hat einen 56-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Heim zu zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Zu Beginn des Berufungsverfahrens hatte der Angeklagte Übergriffe auf mindestens vier Jungen eingeräumt. Sein Geständnis erfolgte jedoch nur zögerlich und unter Verweis auf angebliche Erinnerungslücken. Den Schilderungen der Betroffenen, wie sie in der Anklage beschrieben wurden, wolle er jedoch nicht widersprechen. Der Mann sagte vor Gericht, es tue ihm „unheimlich leid“.
Im ersten Prozess noch keine Aussage
Im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte sich der Beschuldigte zu den Vorwürfen nicht geäußert. Nach den Erkenntnissen des Gerichts arbeitete er um die Jahrtausendwende als Hausmeister in einem Heim im Landkreis Schweinfurt. Die Taten sollen sich unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Gelände der Einrichtung sowie auf einer Almhütte in Österreich ereignet haben. Die betroffenen Jungen waren damals laut Anklage zwischen 11 und 15 Jahre alt.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung und die Vertreter der Nebenklage hatten in der Berufungsverhandlung eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren beantragt.
Erstes Urteil im Januar 2025
In dem Fall standen ursprünglich zwei Männer vor Gericht: der nun verurteilte 56-Jährige sowie ein 1981 geborener Mitangeklagter, der als Erzieher in dem Kinderdorf am Rande des Steigerwalds beschäftigt gewesen war.
Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den älteren Angeklagten im Januar 2025 zu drei Jahren Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen das Urteil legte der 56-Jährige Berufung ein.
Im Verfahren gegen den jüngeren Angeklagten war zunächst ebenfalls Berufung eingelegt worden, diese wurde später jedoch zurückgenommen. Seine Verteidigung hatte auf einen Freispruch gedrängt. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten damals für beide Männer Freiheitsstrafen gefordert.
Bereits vor dem Amtsgericht hatten mehrere ehemalige Heimkinder von Übergriffen durch den 56-Jährigen berichtet. Nur zwei der Fälle sind noch nicht verjährt, alle übrigen können strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion