Fünf Monate nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz ist der Angeklagte zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Zweibrücken sprach den 26-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann nahm den Richterspruch nach Gerichtsbeobachtern regungslos und mit gesenktem Blick auf. Verurteilt wurde er, weil er Anfang Februar bei einer Fahrscheinkontrolle in einem Regionalexpress einen Zugbegleiter so schwer verletzte, dass dieser zwei Tage später an einer Hirnblutung starb.
Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz
Nach Überzeugung der Strafkammer wollte der Angeklagte den 36 Jahre alten Zugbegleiter Serkan Calar nicht töten. Deshalb verurteilte das Gericht ihn nicht wegen Totschlags oder Mordes, wie es die Hinterbliebenen gefordert hatten.
Der Vorsitzende Richter Andreas Herzog sagte in einer nur rund 20 Minuten langen Urteilsbegründung, der Angeklagte habe „die Gefährlichkeit seines Handelns“ nicht erkannt. Das Opfer habe zunächst keine äußerlich gravierenden Verletzungen gezeigt, auch andere Fahrgäste seien nicht davon ausgegangen, dass die Auseinandersetzung tödlich enden würde. Aus Sicht des Gerichts rechnete der Mann nicht mit dem Tod des Zugbegleiters.
Eskalation bei Ticketkontrolle nahe Landstuhl
Der aus Griechenland stammende Angeklagte, der zuletzt in Luxemburg lebte, war am 2. Februar ohne Fahrschein unterwegs und wollte sich nach Gerichtsangaben nicht ausweisen. Die Fahrt führte im Regionalexpress von Landstuhl nach Homburg (Saarland).
Der Richter schilderte, der 26-Jährige habe an diesem Tag bereits unter erheblichem Stress gestanden: Er habe seinen Job verloren, entgegen seiner Erwartung kein Geld bei der Bank bekommen und schon am Vormittag Ärger in einem anderen Zug gehabt, ebenfalls wegen einer Fahrt ohne Ticket.
Als Serkan Calar ihn bei der Kontrolle antippte und ansprach, wurde der Angeklagte laut Gericht schnell aggressiv und rief: „Don’t touch me“. Zudem habe ihm missfallen, dass der Zugbegleiter Deutsch mit ihm sprach. Auf den tonlosen Aufnahmen der Überwachungskameras ist zu sehen, wie er sich vor dem Bahnmitarbeiter aufbaut. Calar versucht demnach, ihn auf Abstand zu halten und leicht zurückzutippen – dann schlägt der Angeklagte zu.
Faustschläge gegen Kopf und Schläfen
Die Tat wurde vollständig von Kameras aufgezeichnet. Zu sehen sind harte Schläge mit beiden Fäusten, vor allem gegen Kopf und Schläfen. Selbst als der Zugbegleiter bereits auf einen Sitz sackte, schlug der Angreifer weiter.
Kurz nach der Attacke sagte der Angeklagte laut Gericht auf Englisch sinngemäß: „That will teach him not to touch strange people“ – also, das werde dem Schaffner eine Lehre sein, keine fremden Menschen anzufassen. Nach Ansicht der Kammer spricht auch das dafür, dass er davon ausging, sein Opfer werde überleben.
Das Gericht sah zudem keine Hinweise darauf, dass der Mann professionell boxerisch geschult war. Festgestellt wurde aber eine deutliche Abneigung gegen Berührungen durch Fremde und gegen Anweisungen von Amtsträgern.
Beim nächsten Halt in Homburg (Saar) wurde der Angeklagte festgenommen. Ein Notarzt versorgte den Schwerverletzten zunächst, doch zwei Tage später starb Serkan Calar im Krankenhaus.
Angeklagter räumte Tat ein
Der Angeklagte hatte die Schläge eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zudem bat er die Angehörigen um Verzeihung.
Die Nebenklage hielt diese Einlassung im Namen der Familie für „unaufrichtig“. Aus ihrer Sicht nahm der Täter den Tod des Zugbegleiters zumindest billigend in Kauf.
Familie spricht von großer Enttäuschung
Mit dem Richterspruch endet vorerst ein Verfahren, das weit über Rheinland-Pfalz hinaus Aufmerksamkeit erregt hat. Bei der Opferfamilie überwogen jedoch Wut und Enttäuschung. Die Angehörigen blieben der Urteilsverkündung aus Protest demonstrativ fern.
Eray Calar, ein Bruder des Getöteten, sprach am Mannheimer Hauptbahnhof vom Dienstort seines Bruders von einer „sehr großen Enttäuschung“. Nach den Zeugenaussagen und den Videoaufnahmen habe er ein härteres Urteil erwartet. Das wäre aus seiner Sicht auch wichtig für andere Zugbegleiter gewesen. Die Familie wolle vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen: „Wir werden so weit gehen, bis es Gerechtigkeit gibt.“
Nebenklage spricht von Fehlurteil
Der Anwalt der Hinterbliebenen, Yalcin Tekinoglu, kündigte nach dem Urteil mit Nachdruck Revision beim Bundesgerichtshof an. Der Richterspruch sei für die Angehörigen und für Menschen, die täglich für das Gemeinwesen arbeiteten und sich dabei in Gefahr begäben, ein weiterer „Schlag ins Gesicht“. Zehn Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge seien aus seiner Sicht ein „Fehlurteil“.
Tekinoglu kritisierte zudem, das Gericht habe zu Unrecht angenommen, der Täter sei kein trainierter Kampfsportler. Der Familie gehe es nicht nur um ein höheres Strafmaß, sondern auch um ein klares Signal gegen die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr.
Auch die Verteidigung erwägt nach Gerichtsangaben, das Urteil überprüfen zu lassen.
Große Belastung für die Hinterbliebenen
Tekinoglu sagte, die Familie müsse nun ein Leben lang mit dem Tod von Serkan Calar leben, während der Verurteilte bei guter Führung womöglich schon um seinen 30. Geburtstag herum wieder frei sein könnte.
Den beiden Kindern des Getöteten, zehn und zwölf Jahre alt, wolle man das Urteil zunächst nicht mitteilen. Sie sollten sich in den Schulferien zumindest etwas erholen können. Ihr Vater fehle ihnen schmerzhaft.
Serkan Calar aus Ludwigshafen war alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. Die Familie kümmert sich nun um die Kinder. Der Opferbeauftragte der rheinland-pfälzischen Landesregierung, Detlef Placzek, hatte den Prozess als enorme Belastung für die Angehörigen beschrieben.
Staatsanwaltschaft forderte zwölf Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft sah den Ablauf durch die Videoaufnahmen eindeutig belegt. Staatsanwalt Christian Horras hatte für den Angeklagten, Ioanni V., zwölf Jahre Freiheitsstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Einen Tötungsvorsatz nahm aber auch die Anklage nicht an.
Er sprach von einem „völlig sinnfreien Ausraster“ aus nichtigem Anlass. Das Gericht blieb mit dem Strafmaß unter dieser Forderung.
Verteidigung plädierte auf minderschweren Fall
Die Verteidigung hatte sich für eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge als minderschweren Fall ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung sollte sich die Strafe am unteren Rand des gesetzlichen Strafrahmens bewegen.
Bundesweite Debatte über Sicherheit in Zügen
Der Fall hat bundesweit Entsetzen ausgelöst und eine Debatte über die Sicherheit in Zügen befeuert. Im Prozess wurde auch die zunehmende Gewalt gegen Beschäftigte der Bahn thematisiert.
Für viele Zugbegleiter hat der Fall bedrückende Symbolkraft. Wer heute Fahrgäste anspreche, tue das weiter freundlich – aber weniger sorglos als früher. Viele dächten daran, dass eine Situation plötzlich kippen könne.
Auch unter Zuhörern im Gerichtssaal stieß das Urteil auf Unverständnis. Mehrere Zuschauer äußerten, bei einer solchen Brutalität müsse ein Täter mit dem Tod des Opfers rechnen. Andere nannten die Tat völlig unnötig – ausgelöst nur durch eine fehlende Fahrkarte.
Gedenkort in Mannheim geplant
Die Erinnerung an Serkan Calar soll auch sichtbar wachgehalten werden. Für den Zugbegleiter ist ein Mahn- und Gedenkort am Mannheimer Hauptbahnhof geplant, seinem Dienstort. Nach Angaben der Bahn laufen dazu gemeinsam mit der Familie des Getöteten die Vorbereitungen.
Der Ort soll nach Darstellung des Unternehmens an den geschätzten Kollegen erinnern und zugleich die schreckliche Tat im Bewusstsein halten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber