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Sexualtäter vor Gericht: Hat die Justiz fatal versagt?

Nach Hafturlaub soll ein Häftling zwei Kinder missbraucht haben. Das Ministerium räumt Fehler ein – kippen jetzt Haftlockerungen?

05.10.2026, 04:15 Uhr

Prozess in Aschaffenburg: Missbrauchsvorwürfe gegen verurteilten Sexualstraftäter nach Hafturlaub

Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter soll während eines Hafturlaubs zwei Kinder in Bayern und Sachsen-Anhalt missbraucht haben. Das niedersächsische Justizministerium spricht inzwischen von einem "Prognoseirrtum" in der zuständigen Jugendanstalt Hameln. Demnach habe sich der Mann während des zur Entlassungsvorbereitung gewährten Urlaubs anders verhalten als von der Einrichtung erwartet. Seit Mittwoch muss sich der 23-Jährige vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten.

Nach den Vorwürfen soll der Angeklagte während des Hafturlaubs ein Kind aus dem Raum Aschaffenburg missbraucht haben, das zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein soll. Zudem wird ihm vorgeworfen, sich im Juli 2025 an einem damals elfjährigen Jungen im Salzlandkreis vergangen zu haben. Teile der Taten soll er gefilmt und fotografiert haben. Nach Angaben der Ermittler nahm der Verdächtige, der zu dieser Zeit von einer Fachambulanz für Sexualstraftäter betreut wurde, über soziale Netzwerke Kontakt zu Minderjährigen und deren Familien auf.

Vor dem Landgericht Aschaffenburg sind zunächst vier Verhandlungstage bis zum 21. Oktober vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft will unter anderem die Anordnung von Sicherungsverwahrung beantragen. Damit würde der Mann auch nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe weiter inhaftiert bleiben, falls weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit von ihm ausgeht.

Justizgebäude Aschaffenburg
Vor dem Landgericht Aschaffenburg muss sich der Mann von Mittwoch an verantworten. (Archivbild) Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa

Niedersachsen plant schärfere Regeln

Nach Angaben des Justizministeriums in Niedersachsen wurde die im Rückblick fehlerhafte Einschätzung des Täters intern aufgearbeitet. Nähere Details dazu nannte das Ministerium nicht.

Der Fall soll nun auch rechtliche Konsequenzen haben. Künftig soll in Niedersachsen bei bestimmten Gruppen von Straftätern grundsätzlich zunächst ein Gutachten eingeholt werden, bevor Lockerungen im Strafvollzug oder offener Vollzug genehmigt werden. Betroffen wären demnach Menschen mit lebenslanger Freiheitsstrafe sowie Verurteilte wegen besonders schwerer Sexual- oder Tötungsdelikte. Das Gutachten soll die Gefahrenprognose der Justizvollzugsanstalt absichern. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den kommenden Wochen im Kabinett beraten werden.

Vor Hafturlaub keine psychologische Stellungnahme eingeholt

Bereits nach Bekanntwerden des Falls hatte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von einem "Versäumnis" gesprochen. Vor dem Hafturlaub des Mannes sei keine psychologische Stellungnahme eingeholt worden. Dies war nach ihren Angaben nur bei zuvor gewährten Haftlockerungen geschehen.

Im Rahmen dieser Lockerungen soll der 23-Jährige mehrfach unbegleitete Ausgänge erhalten haben. Zwischenzeitlich wurden sie jedoch ausgesetzt, nachdem er einen Ausgang dafür genutzt haben soll, mit seinem Handy nach frei zugänglichen Bildern zu suchen. Diese könnten laut Justizministerium geeignet gewesen sein, sexuelle Erregung auszulösen. Der Vorfall sei anschließend therapeutisch aufgearbeitet worden.

Bereits 2021 verurteilt

Das Landgericht Hannover hatte den Mann schon 2021 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt. Untergebracht war er in Hameln.

Anfang 2025 erhielt er Urlaub zur Vorbereitung seiner Entlassung und zog nach Bayern. Das reguläre Strafende in Niedersachsen wäre der 31. Juli gewesen. Wegen der neuen Missbrauchsvorwürfe wurde der Verdächtige jedoch Ende Juli in Bayern festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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