Sieben Jahre Haft nach jahrelangem Online-Missbrauch eines Mädchens
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt, weil er über Jahre hinweg ein Mädchen auf den Philippinen über das Internet schwer missbraucht haben soll. Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte die Vorwürfe nach Angaben seines Verteidigers weitgehend eingeräumt. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte elf Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Strafe von höchstens sechs Jahren.
Anweisungen über WhatsApp
Nach Überzeugung des Gerichts übermittelte der heute 54-Jährige dem Mädchen und dessen Mutter per WhatsApp genaue Anweisungen. Sie sollten sexuelle Handlungen an sich selbst, an anderen Kindern sowie an Erwachsenen vornehmen und diese per Fotos und Videos dokumentieren. Dafür habe der Mann Summen zwischen 10 und 70 Euro gezahlt. Das Gericht wertete rund 80 Taten als erwiesen. In zwei Fällen soll der Missbrauch auch live übertragen worden sein. Teile der Beweisaufnahme fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Hilfsorganisation auf den Philippinen, die australische Behörden informierte. Im Mai 2025 nahmen deutsche Ermittler den Mann fest und durchsuchten seine Wohnung. Dabei wurden laut Generalstaatsanwaltschaft mehr als 11.000 Bilder von sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie mindestens 87 Videos sichergestellt.

Entschädigungszahlung wirkte strafmildernd
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht neben dem umfassenden Geständnis auch, dass der Mann dem betroffenen Mädchen inzwischen 35.000 Euro gezahlt habe. Nach Gerichtsangaben lebe es mittlerweile unter besseren Bedingungen und habe zudem eine Entschuldigung angenommen.
Täter greifen aktiv in die Taten ein
Das sogenannte Livestreaming von Missbrauch gilt als häufige Tatform im Zusammenhang mit Kindern aus wirtschaftlich schwächeren Ländern. Dabei verfolgen Täter die Übergriffe nicht nur live über das Internet, sondern lenken sie oft auch durch konkrete Vorgaben.
Im Nürnberger Verfahren konnten die Ermittler jedoch nur in zwei Fällen einen tatsächlichen Livestream nachweisen. In den meisten angeklagten Fällen soll der Mann das Mädchen per Chat zu sexuellen Handlungen gedrängt und anschließend Bilder oder Videos davon erhalten haben. Ein Ermittler berichtete vor Gericht außerdem von etwa 40 Videoanrufen zwischen dem Angeklagten und dem Mädchen, deren Inhalt jedoch nicht mehr geklärt werden konnte.
Kontakt nach Aufenthalt auf den Philippinen
Nach Darstellung der Verteidigung lernte der Mann die Mutter und ihre Tochter während eines Sexurlaubs auf den Philippinen kennen. Danach habe sich ein intensiver Chatkontakt entwickelt. Sein Mandant habe sich eingeredet, das Mädchen sei mit den Vorgängen einverstanden gewesen, sagte der Verteidiger. Geendet habe der Missbrauch laut dieser Darstellung im Mai 2022, als das Mädchen mit seiner Mutter in Streit geraten sei und in ein Jugendheim gezogen sei.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber