Online-Klage vor Amtsgerichten: Digital einklagen, aber bislang mit wenig Resonanz
Wer schon einmal eine Geldforderung gerichtlich durchsetzen wollte, kennt den Aufwand: Verfahren ziehen sich oft hin, kosten Geld und verlangen viel Geduld. Genau hier soll ein neues digitales Angebot ansetzen. Seit April können Bürgerinnen und Bürger an ausgewählten Amtsgerichten Forderungen bis 10.000 Euro komplett online von zu Hause aus einreichen.
Derzeit beteiligen sich 18 Gerichte in zehn Bundesländern an dem Pilotprojekt. Das Bundesjustizministerium bezeichnet die Online-Klage als modernes Werkzeug, das den Zugang zur Justiz erleichtern soll. Auch finanziell gibt es Unterschiede: Im digitalen Verfahren liegen die Gerichtsgebühren laut Ministerium zwischen 80 und 566 Euro, im herkömmlichen Zivilprozess zwischen 120 und 849 Euro.
Richterbund sieht Potenzial, aber auch Hürden
Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes wird das Angebot bisher nur selten genutzt. Hauptgrund sei, dass viele Verbraucher bereits auf Legal-Tech-Dienste zurückgreifen, die etwa Ansprüche gegen Fluggesellschaften bei Verspätungen übernehmen.
Sollte sich die Online-Klage für Zahlungsforderungen durchsetzen, könnte sie nach Ansicht von DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn schneller zu Entscheidungen führen als klassische Klagen. Die Kommunikation laufe vollständig digital, zudem könnten Gerichte viele Fälle ohne mündliche Verhandlung oder per Video entscheiden. Das könne die Abläufe beschleunigen.
Voraussetzung für eine breite Akzeptanz sei allerdings, dass die Gerichte personell und technisch so ausgestattet werden, dass Verfahren tatsächlich zügig bearbeitet werden können.
Nur wenige Verfahren seit dem Start
Noch befindet sich das Modell in der Testphase. Rund zwei Monate nach Einführung fällt die Bilanz verhalten aus. Wie eine Umfrage unter teilnehmenden Gerichten zeigt, sind bislang nur sehr wenige Online-Klagen eingegangen. Bei den Amtsgerichten in Frankfurt, Berlin-Schöneberg, Mannheim, Nürnberg, Erding, Hamburg und Leipzig wurden zusammen bisher 13 Verfahren registriert.
In Nürnberg läuft ein Fall inzwischen als gewöhnliches Verfahren weiter, weil die Klage nicht über das vorgesehene digitale System eingereicht worden war. In Bremen wurde das einzige laufende Verfahren nach Angaben des Gerichts sogar intern zu Testzwecken angelegt. Faktisch gebe es dort also noch kein echtes Online-Klageverfahren.
Registrierung mit BundID und Online-Ausweis nötig
Warum das neue Angebot bislang nur begrenzt angenommen wird, ist nicht eindeutig. Auffällig ist jedoch, dass der Einstieg nicht ganz unkompliziert ist. Wer online klagen will, muss zunächst über die Seite des Bundesjustizministeriums das System „Mein Justizpostfach“ einrichten. Dafür sind mehrere Anmeldeschritte erforderlich.
Benötigt werden unter anderem ein Online-Ausweis mit PIN sowie eine BundID, also ein digitales Behördenkonto zur Identifikation. Das Ministerium verweist darauf, dass das System Nutzer dabei unterstützt, das zuständige Gericht zu finden und zu prüfen, ob dieses überhaupt an dem Pilotprojekt teilnimmt. Durch die strukturierte Eingabe sollen die Fälle zudem für Gerichte leichter zu bearbeiten sein.
Digitale Streitlösung auch ohne Gericht denkbar
Dass Konflikte nicht zwingend vor Gericht enden müssen, zeigt das Münchner Legal-Tech-Unternehmen Suitcase, das auf digitale Streitbeilegung spezialisiert ist. Dort geben beide Parteien vertraulich einen Geldbetrag an, ohne den Vorschlag der Gegenseite zu kennen. Überschneiden sich die Angebote, wird ein rechtssicherer Vertrag erstellt.
Nach Angaben des Unternehmens beschleunigt dieses Verfahren Einigungen deutlich. Geschäftsführer Tim Kniepkamp sagt, viele Beteiligte wollten vor allem eine schnelle und einfache Lösung und nicht in erster Linie eine richterliche Klärung, wer im Recht ist. Eine Schlichtung dauere zwischen drei und 21 Tagen und sei im Schnitt 91 Prozent günstiger als eine außergerichtliche anwaltliche Beratung. Der Aufwand pro Fall liege bei wenigen Minuten.
Zukunftsmodell oder nur Zwischenschritt?
Kniepkamp geht davon aus, dass Streitigkeiten künftig seltener vor Gericht ausgetragen werden. Ob sich die staatliche Online-Klage dennoch als tragfähiges Modell etabliert, dürfte sich erst später zeigen. Eine erste Auswertung des Projekts ist in etwa zwei Jahren geplant.
Der Einschätzung des Bundesjustizministeriums, die Online-Klage erleichtere den Zugang zum Recht, stimmt Kniepkamp nur eingeschränkt zu. Seiner Ansicht nach verbessert sie vor allem den Zugang zum Gericht. Die grundlegenden Probleme von Verfahrensdauer und Kosten blieben aber bestehen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber