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Nach 42 Jahren: Urteil zu Marias Tod naht

Er gestand den Tod der 19-Jährigen – nach Jahrzehnten auf der Flucht. Doch reicht das wirklich für eine Mordverurteilung?

29.06.2026, 03:30 Uhr

Mehr als 40 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 19-jährigen Maria Köhler hat das Landgericht Aschaffenburg ihren ehemaligen Freund wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der heute 67-Jährige hatte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht eingeräumt, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer getötet zu haben. In seinem letzten Wort sagte er, er bereue die Tat sehr und sprach von einer spontanen Handlung.

Gericht: Keine spontane Tat, keine Chance zur Gegenwehr

Nach den Feststellungen der Kammer wurde Maria Köhler vier bis fünf Minuten lang mit ihrem eigenen Netzschal stranguliert. Der Vorsitzende Richter Karsten Krebs sagte in der Urteilsbegründung, die junge Frau habe keine Möglichkeit gehabt, sich zu wehren. Das Gericht ist zudem überzeugt, dass sich die Tat auch ohne das Geständnis hätte nachweisen lassen.

Maria Köhler hatte sich vor der Tat von dem damals 25-Jährigen getrennt und war mit einem US-Soldaten liiert, der im hessischen Hanau stationiert war. Das Motiv des Angeklagten konnte nach Ansicht des Gerichts zwar nicht sicher aufgeklärt werden. Von einer spontanen Tat geht die Kammer jedoch nicht aus. Verurteilt wurde der Mann wegen Mordes aus Heimtücke.

Staatsanwaltschaft sah Wut und Eifersucht als Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Auffassung vertreten, der Angeklagte habe aus Wut und Eifersucht gehandelt und die Trennung nicht akzeptiert. Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh sprach von einem Handeln mit Tötungsabsicht und wertete die Tat als Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen. Er forderte deshalb eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Auch der Vertreter der Nebenklage, der die beiden Schwestern der Getöteten vertrat, schloss sich diesem Antrag an.

Verteidigung hielt nur Totschlag für gegeben

Die Verteidigerin Diane Waterstradt bestritt, dass ein Mord nachweisbar sei. Ihrer Darstellung zufolge war der Mann damals zu Maria Köhler gegangen, um mit ihr zu reden und persönliche Dinge abzuholen. Im Streit habe er dann spontan an dem Schal gezogen, den die 19-Jährige trug.

Aus Sicht der Verteidigung wäre die Tat deshalb rechtlich als Totschlag einzuordnen gewesen. Da Totschlag nach so langer Zeit verjährt ist, beantragte sie einen Freispruch.

Jahrzehntelang unter falscher Identität

Der staatenlose Mann war nach der Tat zunächst in die Türkei geflohen und blieb lange unauffindbar. Nach Ermittlerangaben reiste er Mitte 1998 unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein, gemeinsam mit seiner neuen deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet hatte.

Anschließend lebte er demnach etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität in Aschaffenburg, bevor er erneut in die Türkei ausreiste. Eine Staatsangehörigkeit besitzt der 67-Jährige nicht mehr. Seine türkische Staatsangehörigkeit verlor er, weil er den Militärdienst verweigerte.

Neue Ermittlungen führten zur Festnahme

Erst Ende 2024 nahmen Altfall-Ermittler der Polizei das ungeklärte Verbrechen erneut in den Blick und spürten den Verdächtigen schließlich in der Türkei auf. Im vergangenen September wurde er nach Deutschland überstellt und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Zuvor hatten Sachverständige DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe gesichert, die dem Angeklagten zugeordnet wurde.

Warum der Mordnachweis entscheidend war

In dem Verfahren spielte auch die lange zurückliegende Tatzeit eine zentrale Rolle: Nur Mord verjährt nicht. Andere Delikte wie Totschlag konnten deshalb juristisch nur dann noch eine Rolle spielen, wenn sie nicht bereits verjährt gewesen wären.

Mit dem nun verkündeten Urteil folgte das Gericht im Ergebnis der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 67-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

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