Mehr als zehn Jahre nach Germanwings-Absturz: Neue Klage gegen den Bund in Braunschweig
Auch über zehn Jahre nach dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs in den Alpen mit 150 Todesopfern sind die juristischen Folgen noch nicht abgeschlossen. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt nun ein neues Zivilverfahren, in dem es um zusätzlichen Schadenersatz für Hinterbliebene geht.
Worum es in dem Verfahren geht
30 Angehörige fordern von der Bundesrepublik Deutschland jeweils zwischen 500 und 110.000 Euro. Die Verhandlung startet heute um 10.00 Uhr. Nach Darstellung der Kläger sei die Flugtauglichkeit des damaligen Copiloten nicht ausreichend kontrolliert worden.
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die flugmedizinischen Untersuchungen mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen ausreichend waren. Die Kläger vertreten die Auffassung, dass gesetzliche Vorgaben bei der Überprüfung und Feststellung der Flugtauglichkeit nicht konsequent umgesetzt worden seien. Dadurch sei der Absturz letztlich erst möglich geworden.
Die Katastrophe von 2015
Am 24. März 2015 war ein Germanwings-Airbus auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen abgestürzt. Dabei kamen 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder ums Leben. Nach den Ermittlungen hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen einen Berg gesteuert.
Besonders groß war die Betroffenheit in Deutschland und Spanien, aus denen die meisten Opfer stammten. Unter den Getöteten waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums aus Haltern am See. Sie befanden sich auf dem Rückweg von einem Austausch in Spanien.

Das Unglück führte damals zu großer Trauer und löste zugleich eine breite Debatte über psychische Erkrankungen in sicherheitsrelevanten Berufen sowie über Sicherheitsregeln im Cockpit aus.
Frühere Zahlungen und Urteile
Nach dem Absturz hatte Lufthansa bereits Entschädigungen geleistet. Nach früheren Angaben des Unternehmens erhielten nahe Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld. Zusätzlich sollten für jedes Todesopfer 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt werden.
Mit den Folgen des Absturzes befassten sich in den vergangenen Jahren mehrere Gerichte in verschiedenen Ländern. Hinterbliebene, die zusätzliches Schmerzensgeld einklagen wollten, scheiterten jedoch unter anderem vor den Landgerichten Frankfurt und Essen sowie später vor dem Oberlandesgericht Hamm.
Die Gerichte begründeten dies im Kern damit, dass nicht Lufthansa für die flugmedizinischen Untersuchungen der Crew zuständig gewesen sei. Die Verantwortung für die Sicherheit des Luftverkehrs liege beim Staat und werde vom Luftfahrt-Bundesamt wahrgenommen. Haftbar könne daher allenfalls der Staat sein, in dessen Dienst die Ärzte standen.
Warum der Fall nun in Braunschweig landet
Nach diesen ersten Entscheidungen richteten die Kläger ihre Forderungen im Juli 2023 direkt gegen die Bundesrepublik. Vertreten wird der Staat in diesem Verfahren durch das Luftfahrt-Bundesamt, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht und seinen Sitz in Braunschweig hat.
Drei Jahre nach Einreichung der Klage hat das Landgericht nun einen Termin für die mündliche Verhandlung angesetzt. Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es zunächst jedoch weder eine Beweisaufnahme noch Zeugenvernehmungen oder Anhörungen von Sachverständigen geben. Zunächst sollen vor allem rechtliche Fragen geklärt werden.
Erfolgsaussichten ungewiss
Ob die Kläger Erfolg haben werden, ist offen. Das Gericht hat bereits darauf hingewiesen, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung möglicherweise unschlüssig sein könnte. Nach Ansicht der Braunschweiger Richter müssten die Betroffenen ihre Ansprüche womöglich gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen.
Diese vorläufige Einschätzung steht allerdings in gewissem Spannungsverhältnis zu früheren Entscheidungen aus Frankfurt, Essen und Hamm, in denen gerade auf die staatliche Verantwortung verwiesen worden war.
Was sich die Hinterbliebenen erhoffen
Der Anwalt der Kläger, Julius Reiter, betont, den Angehörigen gehe es mehr als zehn Jahre nach der Katastrophe vor allem um eine gerichtliche Klärung. Sie wollten eine Antwort auf die Frage, ob der Staat die Sicherheitsvorgaben eingehalten habe, die ein solches Unglück eigentlich verhindern sollten.
Für die Hinterbliebenen sei der Termin kein gewöhnlicher Gerichtstermin. Ziel sei es, so Reiter, zu verhindern, dass das Verfahren endet, bevor die entscheidenden Fragen überhaupt gestellt und Beweise erhoben worden sind.
Das Luftfahrt-Bundesamt und das Bundesverkehrsministerium wollten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber