Ein 56 Jahre alter Mann, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Heim verurteilt worden war, hat seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Schweinfurt zurückgezogen. Wie das Gericht mitteilte, ist die Strafe von zwei Jahren und fünf Monaten Gefängnis damit rechtskräftig.
Zu Beginn des Berufungsverfahrens hatte der Mann Übergriffe auf mindestens vier Jungen eingeräumt. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Schweinfurt hatte er sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert.
Taten im Wohnwagen und in einer Almhütte
Der Verurteilte arbeitete um die Jahrtausendwende als Hausmeister in einem Heim im Landkreis Schweinfurt. Nach den Feststellungen sollen die Taten unter anderem in einem Wohnwagen auf dem Gelände der Einrichtung sowie auf einer Almhütte in Österreich geschehen sein. Die betroffenen Jungen waren damals den Angaben zufolge zwischen 11 und 15 Jahren alt.
Vor dem Landgericht hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf höchstens zwei Jahre Haft plädiert und eine Aussetzung zur Bewährung angestrebt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber