Der Videoassistent hätte bei der umstrittenen Gelb-Roten Karte gegen den Schweizer Nationalspieler Breel Embolo im WM-Viertelfinale gegen Argentinien nach Ansicht der internationalen Regelhüter nicht eingreifen dürfen.
Beim Stand von 1:1 hatte Schiedsrichter João Pinheiro nach einem Zweikampf zunächst auf Foul von Leandro Paredes an Embolo entschieden und dem Argentinier die Gelbe Karte gezeigt. Nach einem Hinweis des VAR überprüfte der portugiesische Referee die Szene jedoch noch einmal, nahm die Verwarnung gegen Paredes zurück und bestrafte Embolo stattdessen wegen einer Schwalbe mit Gelb-Rot.
Das Schiedsrichtergespann stützte sich dabei auf eine Regelpassage zu möglichen Spielerverwechslungen. Nach Einschätzung des International Football Association Board (Ifab) war diese Auslegung in dem konkreten Fall jedoch nicht zulässig. Argentinien gewann die Partie am Ende mit 3:1 nach Verlängerung.
VAR-Protokoll auf dem Prüfstand
Das Ifab stellte nun klar: Eine Gelbe Karte, die nicht zu einem Platzverweis nach einer zweiten Verwarnung führt, darf nur überprüft werden, um festzustellen, welcher Spieler das Vergehen begangen hat. Das eigentliche Vergehen selbst dürfe dabei weder neu bewertet noch geändert werden.
Zugleich erklärte das Gremium, dass diese Handhabung der Regel bei der WM positiv wahrgenommen worden sei – ebenso wie zuvor im Gruppenspiel zwischen den USA und Paraguay. Deshalb solle der Vorgang in die laufende Überprüfung des VAR-Protokolls einfließen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung dürfe die Praxis aber nicht angewendet werden.

UEFA bekräftigt begrenzte Rolle des VAR
Die UEFA begrüßte die Klarstellung der Regelhüter. Nach einem Treffen der Schiedsrichterchefs ihrer Mitgliedsverbände betonte der europäische Fußballverband erneut, dass der Videoassistent nur bei klaren und offensichtlichen Fehlentscheidungen eingreifen solle.
In einer Mitteilung hieß es, der VAR sei nicht dazu da, ein Spiel komplett neu zu leiten. Vielmehr verstehe er sich als wichtige Hilfe für die Schiedsrichter auf dem Platz, die bei allen Entscheidungen im Mittelpunkt stehen müssten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber