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Menschenhandel: Jetzt greift die Regierung härter durch

Bald strafbar, wenn Sie wegsehen? Neues Gesetz nimmt auch Kunden von Nagelstudios und Bauprojekten ins Visier.

27.05.2026, 06:00 Uhr

Menschenhandel soll in Deutschland künftig konsequenter verfolgt und härter bestraft werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Im Fokus stehen vor allem Täter, die Menschen mit irreführenden Versprechen in ausbeuterische und von Zwang geprägte Arbeitsverhältnisse locken.

Künftig sollen aber auch Personen belangt werden können, die Leistungen der Opfer wissentlich in Anspruch nehmen. Bislang gilt das nur für Freier, die für sexuelle Dienste von Zwangsprostituierten zahlen. Nach den neuen Regeln könnten etwa auch private Bauherren, Betreiber von Schlachthöfen oder Kundinnen in Nagelstudios betroffen sein.

Auch die Nachfrageseite gerät stärker in den Fokus

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, mit der Reform sollten Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Dabei werde insbesondere auch die Nachfrageseite stärker berücksichtigt. Wer Formen „moderner Sklaverei“ bewusst ausnutze, indem er entsprechende Leistungen nutze, solle nicht straffrei davonkommen.

Ein Grund für die Reform ist auch, dass zuletzt kaum noch Fälle von Menschenhandel vor Gericht landeten. Fachleute des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen kamen bereits 2021 bei einer Evaluierung der Strafvorschriften zu dem Ergebnis, dass die Handhabung des Prostituiertenschutzgesetzes in manchen Bundesländern eine wirksame Bekämpfung von Menschenhandel erschweren könnte.

Zudem ist eine Verschärfung des Strafrahmens vorgesehen. Derzeit liegt die Strafe für Menschenhandel bei sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. In besonders schweren Fällen – etwa bei Gewaltanwendung, Entführung, bandenmäßigem Vorgehen oder wenn Minderjährige betroffen sind – drohen bereits bis zu zehn Jahre Haft. Nach dem Entwurf soll künftig schon allgemein bei einer Verurteilung wegen Menschenhandels eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich sein.

Opfer sollen bei Taten aus Zwangslage entlastet werden

Die geplante Reform soll es Staatsanwaltschaften außerdem erleichtern, von der Verfolgung rechtswidriger Taten abzusehen, die Opfer von Menschenhandel aufgrund ihrer Zwangssituation begangen haben. Voraussetzung ist laut Entwurf, dass nicht wegen der Schwere der Tat eine Ahndung zwingend erforderlich ist.

Wurde bereits Anklage erhoben, soll auch das Gericht das Verfahren in jedem Stadium einstellen können – vorausgesetzt, Staatsanwaltschaft und beschuldigte Person stimmen zu.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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