Prozess in Ravensburg: Mutter wegen mutmaßlichen Mordversuchs an ihrer Tochter angeklagt
Vor dem Landgericht Ravensburg muss sich eine 34-jährige Frau verantworten, der die Staatsanwaltschaft versuchten Mord an ihrer kleinen Tochter vorwirft. Nach den Ermittlungen soll sie im Februar am Bodensee zusammen mit dem damals vierjährigen Kind einen Bahnübergang betreten haben, um sich von einem herannahenden Zug erfassen zu lassen.
Laut Anklage soll die aus der Ukraine stammende Frau in Friedrichshafen trotz geschlossener Schranke auf die Gleise gegangen sein. Ihrer Tochter habe sie zuvor einen Gehörschutz angelegt und ihr eine Mütze über die Augen gezogen, damit das Mädchen den nahenden Zug weder hören noch sehen konnte. Der Staatsanwalt erklärte zum Auftakt des Verfahrens, das Kind habe sich in der Situation an der Hand seiner Mutter sicher gefühlt.
Zeugen griffen rechtzeitig ein
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft konnte die Tat nur verhindert werden, weil Zeugen sofort eingriffen. Sie hätten Mutter und Tochter noch rechtzeitig von den Schienen gezogen beziehungsweise geschoben.
Die Anklage geht davon aus, dass die Frau die Schutzlosigkeit ihrer Tochter gezielt ausnutzte. Neben dem Vorwurf des versuchten Mordes steht auch der versuchte gefährliche Eingriff in den Bahnverkehr im Raum. Bei einer möglichen Notbremsung hätten Fahrgäste verletzt werden können. Dazu kam es jedoch nicht, weil die Zeugen die beiden noch vor Eintreffen des Zuges in Sicherheit brachten.
Weitere Vorwürfe wegen eines früheren Angriffs
Darüber hinaus wird der 34-Jährigen ein weiterer Vorfall aus dem Oktober 2025 zur Last gelegt. Damals soll sie in Friedrichshafen einen Mann und eine Frau attackiert haben. Als die Polizei eintraf, habe sie sich laut Anklage massiv gewehrt, versucht, sich loszureißen, und nach den Beamten getreten.
Am ersten Verhandlungstag wurde zunächst nur die Anklage verlesen. Die Beschuldigte, die derzeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht ist, möchte sich nach Angaben ihrer Verteidigerin selbst zu den Vorwürfen äußern. Neben einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung kommt auch die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage, wie der Vorsitzende Richter mitteilte.
Die Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer wird am Donnerstag fortgesetzt. Ein Urteil wird möglicherweise bereits in der kommenden Woche erwartet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber