Sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe nach tödlicher Fahrt in Niedernhall
Im Prozess um den Tod eines zwölfjährigen Jungen auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Niedernhall hat das Landgericht Heilbronn einen 18-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Gegen den Heranwachsenden wurde eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt. Außerdem verliert er für vier Jahre seine Fahrerlaubnis. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das Geschehen als „unbegreiflich“.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren beantragt. Die Verteidigung wertete den Vorfall dagegen als tragischen Unfall infolge eines Fahrfehlers und forderte lediglich Zuchtmittel beziehungsweise Auflagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des 18-Jährigen kündigte bereits an, voraussichtlich Revision einlegen zu wollen.
Gericht: kein Unfall, sondern Mord
Der Fall hatte weit über die Region hinaus Bestürzung ausgelöst. Der Zwölfjährige war am Abend des 11. September 2025 nach einer Auseinandersetzung auf dem Parkplatz von dem Wagen des damals 18-Jährigen erfasst worden und noch am Ort des Geschehens gestorben.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der Angeklagte aus Wut, Verärgerung und Rache. Die Kammer sah die Mordmerkmale Heimtücke und Vergeltungsmotiv als erfüllt an. Der Richter sagte, der 18-Jährige habe das Auto als Waffe eingesetzt und den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.
Besonders erschütternd: Laut Gericht kannten sich der Angeklagte und der Junge vor der Tat nicht. Die Begegnung auf dem Parkplatz dauerte demnach nur wenige Minuten, insgesamt etwa sieben.
Streit auf dem Parkplatz eskalierte schnell
Nach den Feststellungen trafen zwei Gruppen auf dem Supermarktparkplatz aufeinander. Der 12-Jährige war mit einem Freund unterwegs und fragte einen Begleiter des späteren Angeklagten nach Geld. Die Situation wurde schnell aggressiv, es fielen Beleidigungen und Drohungen. Der Junge soll angekündigt haben, das Auto des 18-Jährigen zu zerkratzen.
Daraufhin sagte der Angeklagte zu seinem Freund, er solle seine Zigarette ausmachen, man gehe jetzt. Dann setzte er sich ins Auto. Der Zwölfjährige fuhr mit seinem Fahrrad davon.
Kollision nach wenigen Metern
Der 18-Jährige besaß seinen Führerschein zu diesem Zeitpunkt erst seit rund drei Monaten, sein neues Auto erst seit zwei Wochen. Nach den Feststellungen des Gerichts drehte er laute Techno-Musik auf, ließ den Motor aufheulen und fuhr mit quietschenden Reifen los.
Bereits nach etwa acht bis zehn Metern stieß das Auto mit dem Fahrrad des Jungen zusammen. Das Fahrzeug war laut Gericht mit weniger als 30 Kilometern pro Stunde unterwegs. Der Junge stürzte, geriet unter den Wagen und wurde eingeklemmt. Das Auto schleifte ihn mehr als 20 Meter mit. Als der Wagen schließlich stehen blieb, war das Kind bereits tot. Nach den Feststellungen brach die Halswirbelsäule des Jungen.
Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte nicht bremste, sondern das Fahrzeug lediglich ausrollen ließ.
Aussage des Angeklagten blieb ohne Erfolg
Die Verteidigung wies die Darstellung eines gezielten Angriffs zurück und sprach im Verfahren von einem Unglück. Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte erklären, er habe den Parkplatz nach dem Streit nur verlassen wollen. Wegen fehlender Routine mit seinem neuen Fahrzeug sei ihm ein Fahrfehler unterlaufen. Den Jungen habe er gar nicht bemerkt. Er habe nur ein Rumpeln gespürt, als wäre er über einen Bordstein gefahren.
Nach Zeugenaussagen soll der 18-Jährige, als ihn ein Passant aus dem Auto zog, gesagt haben: „Der hat mich provoziert.“ Die Kammer wertete dies als weiteres Indiz gegen die Unfallversion.
Angehörige reagieren empört auf Urteil
Bei der Urteilsbegründung kam es zu emotionalen Szenen im Saal. Angehörige des getöteten Jungen verließen empört den Raum. Ein Mann rief: „Er wurde hingerichtet!“ Eine Frau spuckte beim Hinausgehen in Richtung der Anklagebank.
Der Verurteilte selbst nahm das Urteil regungslos auf. Beobachtern zufolge starrte er ins Leere, senkte immer wieder den Kopf und hielt sich mit zitternder Hand eine Mappe vors Gesicht, um sich vor Fotografen zu schützen.
Richter sieht Reifeverzögerung
Dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, hängt mit seinem Alter zusammen. Heranwachsende werden bis zum 21. Lebensjahr nicht automatisch wie Erwachsene behandelt. Der Vorsitzende Richter sprach von einer Reifeverzögerung.
Er verwies darauf, dass der junge Mann noch bei seinen Eltern gelebt habe, eine Ausbildung zum Maschinenanlagenführer abgeschlossen und sich bei den Pfadfindern engagiert habe. Er sei eher still gewesen, habe Konflikte in sich hineingefressen und sei zuvor nicht als aggressiv aufgefallen. In seiner ersten Nacht in der Zelle habe er einen Polizeibeamten sogar gebeten, ihn in den Arm zu nehmen.
Nach Einschätzung des Gerichts wurde dem Angeklagten die Konfrontation auf dem Parkplatz zwar nicht von ihm selbst aufgezwungen. Er habe dann aber aufgrund seiner Persönlichkeit völlig falsch reagiert. Das Auto sei für ihn von herausragender Bedeutung gewesen, sein großer Lebenstraum.
Jugendstrafrecht mit Blick auf Erziehung und Vergeltung
Zu Beginn der Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft noch von Totschlag ausgegangen. Später wurde der Vorwurf auf Mord verschärft. Verhandelt wurde der Fall vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts, teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Im Jugendstrafrecht liegt die reguläre Höchststrafe bei zehn Jahren. Bei Mord kann sie auf bis zu 15 Jahre steigen, wenn das Gericht eine außergewöhnlich schwere Schuld feststellt.
Der Vorsitzende Richter betonte, im Jugendstrafrecht gehe es nicht nur um Erziehung, sondern auch um Vergeltung. Zugleich sagte er, das Geschehen sei keine „qualvolle Hinrichtung“ gewesen.
Quelle: dpa/bearbeitet
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion