Sechs Jahre und sechs Monate Jugendstrafe nach tödlicher Fahrt in Niedernhall
Im Prozess um den Tod eines zwölfjährigen Jungen auf dem Parkplatz eines Supermarkts in Niedernhall hat das Landgericht Heilbronn einen 18-Jährigen wegen Mordes schuldig gesprochen. Gegen den Heranwachsenden wurde eine Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verhängt. Außerdem verliert er seine Fahrerlaubnis. Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Tat als kaum fassbar.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neun Jahren beantragt. Die Verteidigung hingegen wertete das Geschehen als tragischen Unfall, der auf einen Fahrfehler zurückgehe, und plädierte lediglich auf Erziehungsmaßregeln beziehungsweise Auflagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anklage sah Motiv in Wut und Vergeltung
Der Fall hatte über die Region hinaus große Bestürzung ausgelöst. Der Zwölfjährige war am 11. September 2025 nach einer Auseinandersetzung auf dem Parkplatz von dem Wagen des damals 18-Jährigen erfasst worden und noch am Ort des Geschehens gestorben. Zuvor hatte es Streit zwischen dem Jungen und einem Freund des Angeklagten gegeben.
Nach Darstellung der Anklage handelte der 18-Jährige aus Ärger und Rachsucht. Demnach soll er den Jungen mit dem Auto verfolgt, angefahren und über mehr als 20 Meter mitgeschleift haben.
Die Verteidigung wies diese Darstellung zurück und sprach während des Verfahrens von einem Unglück. Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte erklären, er habe den Parkplatz nach dem Streit nur verlassen wollen. Wegen fehlender Routine mit seinem neuen Fahrzeug sei ihm ein Fahrfehler unterlaufen. Die Kinder habe er nicht bemerkt. Er habe lediglich einen Stoß gespürt, als wäre er gegen einen Bordstein geraten.

Vorwurf im Verlauf der Ermittlungen verschärft
Zu Beginn der Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft noch von Totschlag ausgegangen. Später wurde der Tatvorwurf jedoch auf Mord erweitert. Verhandelt wurde der Fall vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts. Teile der Verhandlung sowie die Schlussvorträge fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, hängt mit seinem Alter zusammen: Beschuldigte werden bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nicht automatisch wie Erwachsene behandelt, sondern können als Heranwachsende gelten.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion