Marius Borg Høiby soll in den Hausarrest wechseln – bleibt wegen Beschwerde aber vorerst in Haft
Der älteste Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Høiby, soll aus dem Gefängnis entlassen werden, jedoch unter strengen Auflagen im Hausarrest bleiben. Ein Gericht in Oslo entschied am Montag, die Untersuchungshaft um weitere vier Wochen zu verlängern. Diese Zeit darf der 29-Jährige nach Gerichtsentscheidung mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbringen, wie der Sender NRK berichtete.
Allerdings kommt Høiby nicht sofort frei. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Beschluss Beschwerde ein. Sie hatte gefordert, die Untersuchungshaft für vier weitere Wochen im Gefängnis fortzusetzen.
Høiby war im Juni zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen nach norwegischem Recht sowie wegen Gewalt gegen eine frühere Partnerin schuldig. Für die Ex-Freundin gilt ein Kontaktverbot, gegen das Høiby nach Behördenangaben bereits mehrfach verstoßen haben soll. Die Polizei sah deshalb die Gefahr weiterer Straftaten.
Sein Anwalt Petar Sekulic erklärte, sein Mandant sei mit der Entscheidung zufrieden. Für Høiby sei das eine Lösung, mit der er in den nächsten Wochen leben könne. Wie es danach weitergehe, werde sich zeigen. Die Anwältin von Høibys Ex-Freundin wollte sich zu der Entscheidung nicht äußern.
Seit Beginn des Prozesses gegen ihn im Februar sitzt Høiby in Untersuchungshaft. In den vergangenen Monaten hatte er mehrfach versucht, eine Freilassung zu erreichen. Als Grund nannte er den Wunsch, bei seiner schwer lungenkranken Mutter Mette-Marit zu sein.
Vor Gericht bezeichnete Høiby es als „äußerst unfair“, dass er seine kranke Mutter nicht unterstützen dürfe. Er sagte, die ganze Familie sei für sie da. Für ihn sei es unglaublich schwierig, ausgeschlossen zu sein. Während seine Geschwister an ihrer Rehabilitation teilhaben könnten, dürfe er sie nur einmal pro Woche für 45 Minuten sehen.
Gegen das Urteil über die vierjährige Freiheitsstrafe hat Høiby Berufung eingelegt. Ein mögliches Berufungsverfahren könnte erst im kommenden Jahr stattfinden. Ob er bis dahin weiterhin in Untersuchungshaft oder im Hausarrest bleibt, ist derzeit unklar.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber