Bundesnetzagentur erleichtert Einsatz von Heimspeichern und bidirektionalem Laden
Haushalte mit Batteriespeichern sollen ihren Strom künftig einfacher am Markt einsetzen können. Die Bundesnetzagentur hat dazu neue Vorgaben beschlossen, nach denen Strom aus Speichern, der wieder ins Netz eingespeist wird, abgerechnet werden soll. Die Regeln betreffen auch bidirektionale Ladepunkte, über die geeignete Elektroautos Strom nicht nur aufnehmen, sondern auch wieder abgeben können.
Bislang mussten selbst erzeugter Ökostrom, etwa aus einer Photovoltaikanlage, und aus dem Netz bezogener Strom in Speichern strikt getrennt werden. Nach Angaben der Behörde konnten von der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bislang nur Speicher profitieren, die ausschließlich Grünstrom aufnahmen. Ladepunkte mit zwei Richtungen, die sowohl zum Laden von E-Autos als auch zur Rückspeisung genutzt werden können, fielen bisher nicht darunter.
Netzbetreiber haben zwölf Monate für die Umsetzung
Mit den neuen Vorgaben sollen diese Einschränkungen nun wegfallen. Sowohl private Haushalte mit Solaranlage als auch Unternehmen sollen Speicher und Ladeinfrastruktur flexibler und wirtschaftlicher einsetzen können. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur stärkt das zugleich den Strommarkt und hilft beim Einbinden erneuerbarer Energien.
Das neue Regelwerk trägt den Namen MiSpeL, kurz für Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten. Die Netzbetreiber sollen die Vorgaben innerhalb der nächsten zwölf Monate umsetzen. Für einzelne Bestandteile ist zusätzlich noch eine beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission erforderlich.
EEG-Vergütung bleibt auch bei zwischengespeichertem Solarstrom erhalten
Nach Darstellung der Behörde bleibt die EEG-Förderung bestehen und gilt künftig auch dann, wenn erneuerbarer Strom zunächst gespeichert und erst später eingespeist wird. Auch für Strom, der zunächst aus dem Netz entnommen, zwischengespeichert und danach wieder zurückgespeist wird, sind Erleichterungen vorgesehen. In solchen Fällen sollen weniger Umlagen und Netzentgelte für den Netzbezug anfallen. Dafür werden die zurückgespeisten Mengen verrechnet. MiSpeL legt fest, wie die jeweils förderfähigen und verrechenbaren Stromanteile ermittelt werden.
Behördenpräsident Klaus Müller erklärte, die neue Festlegung werde sehr viele große und kleine Speicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem nutzbar machen. Dadurch könnten Millionen Haushalte aktiver an der Energiewende mitwirken.
Auch für die Elektromobilität sieht Müller Vorteile. Bidirektionales Laden könne sowohl E-Autos als auch dem Stromsystem helfen. Deutschland habe damit die Chance, bei dieser Technologie eine Vorreiterrolle einzunehmen. Von der Autoindustrie erwartet er nun deutlich mehr Einsatz, um bidirektionales Laden zu einem wichtigen Flexibilitätsinstrument im Land zu machen.
Mehr als 2,7 Millionen Heimspeicher installiert
Nach Daten von Battery-Charts der RWTH Aachen gibt es in Deutschland inzwischen über 2,7 Millionen Heimspeicher mit weniger als 30 Kilowattstunden Kapazität. Zusammen kommen sie auf 23,6 Gigawattstunden Speichervolumen. Würden diese Speicher einmal vollständig entladen, entspräche das in etwa dem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.700 Haushalten, ausgehend von einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden.
Bei Elektroautos gibt es allerdings noch Grenzen. Derzeit können die meisten Modelle aus technischen Gründen keinen geladenen Strom zurück ins Hausnetz oder ins öffentliche Netz speisen. Auch der ADAC weist darauf hin, dass bislang nur relativ wenige E-Autos bidirektionales Laden unterstützen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber