Gericht erlaubt Deutsche Bahn deutlich höhere Trassenpreise
Die Deutsche Bahn darf die Entgelte für die Nutzung des Schienennetzes im kommenden Jahr wie geplant anheben – nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln sogar stärker als ursprünglich beantragt. Das teilte das Gericht mit. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit der Bundesnetzagentur, die eine niedrigere Obergrenze festgelegt hatte als von der Bahn für 2027 vorgesehen.
Nach dem Beschluss des Gerichts kann der bundeseigene Konzern rund 8,2 Milliarden Euro über die Trassenpreise auf die Verkehrsunternehmen umlegen. Damit liegt der zulässige Rahmen nicht nur über den zunächst von der Bahn angemeldeten 7,55 Milliarden Euro, sondern auch deutlich über den von der Bundesnetzagentur genehmigten 7,3 Milliarden Euro.
Bahn dürfte Spielraum wohl nicht vollständig nutzen
Aus Unternehmenskreisen heißt es allerdings, dass die nun gerichtlich gesetzte höhere Obergrenze voraussichtlich nicht voll ausgeschöpft werden soll.
Betreiberin des deutschen Schienennetzes ist die Bahn-Tochter DB InfraGo. Eisenbahnunternehmen, die das Netz nutzen, müssen dafür Gebühren entrichten. Mit diesen Einnahmen finanziert InfraGo unter anderem Betrieb, Wartung und Investitionen in die Infrastruktur.
Die Trassenpreise werden je gefahrenem Kilometer berechnet. Dabei unterscheiden sich die Sätze je nach Verkehrsart – also Güterverkehr, Fernverkehr und Regionalverkehr. Die konkrete Höhe muss in einem aufwendigen Verfahren jedes Jahr von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Wie stark die Preise im Durchschnitt im nächsten Jahr tatsächlich steigen, ist noch offen. Das Eilverfahren vor dem Kölner Gericht hat die endgültige Festlegung verzögert. Ursprünglich hatte DB InfraGo Aufschläge von 12,6 Prozent im Güterverkehr, 7,7 Prozent im Regionalverkehr und 5,3 Prozent im Fernverkehr angemeldet.
Folgen für Güterbahnen und Regionalverkehr möglich
Im Güterverkehr hatte der Branchenverband Die Güterbahnen zuletzt errechnet, dass die Kosten pro Kilometer von bisher 3,48 Euro auf 3,92 Euro steigen könnten. Das entspräche einer zusätzlichen Belastung von rund 112 Millionen Euro.
Auch im Regionalverkehr wären deutliche Mehrkosten zu erwarten. Das könnte sich mittelbar auf das Angebot für Fahrgäste auswirken, da viele Unternehmen dort bereits unter stark gestiegenen Ausgaben etwa für Personal und Energie leiden. Hinzu kommt, dass der Europäische Gerichtshof im März die sogenannte Trassenpreisbremse aufgehoben hat. Diese Regelung hatte Unternehmen im Schienenpersonennahverkehr bislang vor besonders starken Gebührensprüngen geschützt.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Köln ist die Entscheidung unanfechtbar.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber