Ein 45 Jahre alter Justizvollzugsbeamter ist vom Amtsgericht Landsberg am Lech wegen Bestechlichkeit in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das teilte eine Gerichtssprecherin mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der Beamte gemeinsam mit einem Häftling und einer weiteren Person außerhalb der Justizvollzugsanstalt vereinbart haben, Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände in die JVA Landsberg zu bringen. Der Insasse soll die Waren anschließend an Mitgefangene weiterverkauft haben.
1.150 Euro für den Transport
Laut Anklage erhielt der Beamte zwischen Herbst 2024 und Januar 2025 bei drei Gelegenheiten jeweils ein Päckchen sowie Geld als Bezahlung für den Transport. Insgesamt soll er dafür 1.150 Euro bekommen haben. In der Haftanstalt habe er die Sendungen dann an den beteiligten Gefangenen übergeben.
Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, befanden sich im ersten Paket vier Mobiltelefone, im zweiten mindestens drei Handys. Das dritte Paket soll Tabak, Alkohol und Körperpflegeprodukte enthalten haben.
Der Besitz von Mobiltelefonen ist für Strafgefangene grundsätzlich verboten. Möglichkeiten zur Telekommunikation werden nur nach einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gestattet.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber