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Glücksspiel-Eklat: Muss Capital Bra 250.000 Euro zahlen?

250.000 Euro wegen illegaler Glücksspiel-Werbung? Capital Bra zog vor Gericht – doch das Urteil überrascht.

16.10.2026, 12:07 Uhr

Capital Bra scheitert vorerst mit Eilantrag gegen Zwangsgeld

Im Streit mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Rapper Capital Bra zunächst keinen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte es in einem Eilverfahren ab, die Vollstreckung eines Zwangsgelds in Höhe von 250.000 Euro auszusetzen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die „Bild“ über den Fall berichtet.

Die GGL hatte im April öffentlich gemacht, dass sie wegen mutmaßlicher Werbung für illegales Glücksspiel gegen den Musiker ermittelt und ein Zwangsgeld von 250.000 Euro festgesetzt hat. Nach Angaben der Behörde wurde der entsprechende Bescheid dem Rapper, der mit bürgerlichem Namen Vladyslav Balovatsky heißt, im April bei einem Club-Konzert in Wiesbaden durch die Polizei zugestellt.

Musiker wollte sofortige Zahlung vorläufig stoppen

Laut GGL war das Verfahren gegen Capital Bra bereits im Oktober 2025 eingeleitet worden. Da er weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung reagiert habe, setzte die Behörde schließlich das Zwangsgeld fest.

Dagegen wandte sich der Musiker vor Gericht. Mit dem Eilantrag wollte er erreichen, dass die Zahlung zunächst nicht vollstreckt wird, bis im Hauptverfahren grundsätzlich über den Fall entschieden ist. Nach der jetzigen Entscheidung des Gerichts sind jedoch Fristen verstrichen, weshalb das Geld nun fällig ist.

Capital Bra will gegen den Beschluss nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) einlegen. Das teilte sein Anwalt Nik Sarafi mit.

Anwalt: Gericht entschied aus formellen Gründen

Nach Angaben des Anwalts wurde der Eilantrag aus formellen Gründen abgelehnt, ohne dass das Gericht die inhaltlichen Einwände gegen die Bescheide geprüft habe. Demnach sei das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass eine frühere Zustellung wirksam erfolgt sei.

Sarafi widerspricht dieser Darstellung. Die Zustellung sei an eine frühere Berliner Anschrift erfolgt. Sein Mandant habe sich zu diesem Zeitpunkt in Zypern aufgehalten und dort nicht mehr gewohnt. Von dem Verfahren habe Capital Bra nach Darstellung seines Anwalts erst erfahren, als ihm die Polizei das Schriftstück in Wiesbaden überreichte.

Behörde wirft Werbung für illegales Online-Glücksspiel vor

Die Glücksspielbehörde wirft dem Rapper vor, auf seinen Social-Media-Kanälen mehrfach Inhalte veröffentlicht zu haben, in denen er illegales Online-Glücksspiel zeige und bewerbe. Nach Darstellung der GGL soll er sich selbst dabei gefilmt haben, wie er an nicht erlaubten Online-Glücksspielangeboten teilnimmt. Diese Aufnahmen seien sowohl in Livestreams als auch später als Videos auf seinen Kanälen verbreitet worden.

Verteidigung weist Vorwürfe zurück

Der Anwalt des Musikers hält die Bescheide der Behörde für rechtswidrig und beruft sich dabei auf europäisches Recht. Zudem erklärte er laut „Bild“, sein Mandant betreibe derzeit keine Glücksspielwerbung und plane auch keine entsprechenden Werbepartnerschaften.

Wann über die eigentliche Klage entschieden wird, ist laut Gerichtssprecherin weiter offen.

Zunächst war die Klage beim Verwaltungsgericht Halle (Saale) eingereicht worden, da dort die Glücksspielbehörde ihren Sitz hat. Das Gericht sah sich jedoch nicht als zuständig an und verwies das Verfahren nach Berlin, weil Capital Bra dort gemeldet ist. Damit liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht der Hauptstadt.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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