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Gift an den Partner: Jetzt fiel das Urteil fürs Leben

Sie vergiftete ihren Partner mit Thallium – jetzt fiel das Mordurteil. Doch welches Motiv trieb die 53-Jährige wirklich an?

22.05.2026, 11:00 Uhr

Das Landgericht Deggendorf hat eine 53-jährige Frau wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer tötete sie ihren Lebensgefährten mit dem hochgiftigen Thallium-Sulfat. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder höchstens auf eine Verurteilung wegen Totschlags gedrängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richter sahen die Mordmerkmale Heimtücke und Grausamkeit als erfüllt an. Die von der Anklage ebenfalls angeführten niedrigen Beweggründe erkannte das Gericht dagegen nicht. Auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, blieb aus. Die Angeklagte bestritt die Tat bis zuletzt.

Giftbestellung und Handy-Recherchen als zentrale Indizien

In dem auf Indizien gestützten Verfahren hielt das Gericht es für erwiesen, dass die aus der Ukraine stammende Frau ihrem Partner im Januar 2025 Thallium-Sulfat über ein Getränk oder eine Mahlzeit verabreichte. Nach den Feststellungen der Richter hatte sie das Gift in ihrem Heimatland bestellt. Nachvollziehen ließ sich dies demnach über E-Mails in ihrem Postfach.

Zusätzlich fanden sich auf ihrem Mobiltelefon zahlreiche Suchanfragen zu Thallium und dessen Wirkungsweise. Daraus schloss das Gericht, dass sie wusste, dass eine Vergiftung qualvolle Schmerzen verursachen, sicher tödlich enden und zugleich nur schwer nachweisbar sein kann. Nach Überzeugung der Kammer entschied sie sich auch deshalb für dieses Gift, weil Thallium-Vergiftungen häufig unentdeckt blieben.

Thallium ist farb-, geruchs- und geschmacklos. Die Substanz war früher unter anderem Bestandteil von Rattengift.

Beziehung als Motiv

Als Motiv nahm das Gericht an, dass die Frau sich aus einer für sie unglücklichen Beziehung lösen wollte, ohne den Kontakt zu den Enkelkindern des Mannes zu verlieren, zu denen sie eine enge Bindung gehabt haben soll. Gerade deshalb sahen die Richter das Mordmerkmal niedriger Beweggründe nicht als erfüllt an.

Nach den Feststellungen der Kammer fühlte sich die Angeklagte von ihrem Partner betrogen und bevormundet. Der Vorsitzende Richter sagte, der Mann habe sie wie eine „Gouvernante“ behandelt und erwartet, dass sie sich ihm unterordne und gelegentlich für Sex zur Verfügung stehe. Warum sie sich auf diese Beziehung eingelassen habe, möge für Außenstehende schwer nachvollziehbar sein. Möglicherweise habe sie auf bessere Zeiten gehofft und keine andere Perspektive gesehen.

Andere Erklärungen für den Tod verworfen

Sämtliche anderen denkbaren Ursachen für den Tod des 52-Jährigen hielt das Gericht für nicht plausibel. Dazu zählten etwa die Möglichkeit einer Selbstvergiftung, ein Kontakt mit einem Giftköder oder eine Vergiftung durch Dritte.

Zu Beginn des Prozesses hatte die Angeklagte geschwiegen. Später äußerte sie sich über Stunden, legte jedoch kein Geständnis ab.

Opfer litt tagelang und starb an Multiorganversagen

Der 52-jährige Mann zeigte nach der Aufnahme des Gifts zunächst Symptome, die laut Gericht einer schweren Grippe ähnelten. Später kamen massive Schmerzen hinzu. Zeitweise habe er sich nur noch auf allen Vieren fortbewegen können.

Einem Arzt gegenüber soll die Angeklagte die Beschwerden ihres Partners verharmlost und ihn als „Memme“ dargestellt haben, sagte der Vorsitzende Richter. Im Bezirkskrankenhaus Mainkofen fiel der Mann schließlich ins Koma und starb rund zwei Wochen nach der Vergiftung an einem Multiorganversagen.

Die Thallium-Belastung wurde erst nach seinem Tod festgestellt. Obwohl der Leichnam bereits eingeäschert war, konnte die Vergiftung noch anhand einer verbliebenen Blutprobe nachgewiesen werden.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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