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Geschenktes Auto? Nie ganz deins

Luxus zur Insel-Hochzeit, bitteres Ende nach der Trennung: Warum die Braut ihr Cabrio bekam – und der Ex jetzt leer ausgeht.

05.05.2026, 12:44 Uhr

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Mann seiner früheren Ehefrau ein Cabrio zurückgeben muss, das er ihr zur Hochzeit geschenkt hatte. Nach Auffassung des Gerichts ist die Frau rechtmäßige Eigentümerin des Fahrzeugs. Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Paar hatte auf einer Tropeninsel geheiratet. Bei der Trauung überreichte der Mann seiner Partnerin die in Geschenkpapier verpackten Kennzeichen des Autos. Zudem wurde ihr Name in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Zwar war der Wagen über die Firma des Mannes gekauft worden, die auch wiederholt Kosten wie Steuern und Benzin übernahm.

Nach der Trennung ließ die Frau das Cabrio in einer Werkstatt reparieren. Der Mann holte es dort jedoch mit einem Zweitschlüssel ab und weigerte sich anschließend, es herauszugeben.

Vor Gericht vertrat er die Ansicht, er habe seiner Ex-Frau das Auto nur zur Nutzung überlassen, nicht aber das Eigentum daran übertragen. Das sah das Gericht anders. Zeugenaussagen belegten nach Überzeugung der Richter, dass es sich eindeutig um ein Hochzeitsgeschenk handelte. Auch die Eintragung des Namens der Frau in den Fahrzeugbrief kurz nach der Hochzeit spreche dafür, dass das Eigentum stillschweigend auf sie übertragen worden sei.

Aktenzeichen: 11 UF 940/25

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

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