Germanwings-Hinterbliebene scheitern mit Klage gegen den Bund
Den Angehörigen der Opfer der Germanwings-Katastrophe geht es nach eigenen Angaben weder in erster Linie um Geld noch um Schuldzuweisungen. Sie wollen vor allem klären lassen, ob der Absturz vom 24. März 2015 hätte verhindert werden können und ob der Luftverkehr heute besser abgesichert ist. Vor dem Landgericht Braunschweig hatten sie mit einer neuen Schadenersatzklage jedoch keinen Erfolg.
Damals war ein Airbus von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen zerschellt, nachdem der damalige Co-Pilot das Flugzeug absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte. Alle 150 Menschen an Bord kamen ums Leben.
Gericht weist Klage ab
Die Vorsitzende Richterin verkündete, dass die Klage abgewiesen werde. Nach Einschätzung der Kammer bestehen gegen die Bundesrepublik Deutschland keine entsprechenden Ansprüche. Vorrangig seien vielmehr mögliche gleichwertige Forderungen gegen die Fluggesellschaft Germanwings. Deshalb komme ein Schmerzensgeldanspruch gegen den Staat aus Amtshaftung nicht in Betracht.
Bei dem Unglück starben 144 Passagiere und sechs Crewmitglieder. Viele Opfer stammten aus Deutschland und Spanien. Unter ihnen waren auch 16 Schülerinnen und Schüler sowie zwei Lehrerinnen eines Gymnasiums aus Haltern am See, die von einem Austausch in Spanien zurückkehrten.
Angehörige verlangten bis zu 110.000 Euro pro Person
30 Hinterbliebene hatten jeweils bis zu 110.000 Euro vom Bund gefordert. Sie argumentierten, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten sei damals nicht ausreichend kontrolliert worden. Aus ihrer Sicht gingen die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weit genug. Verhandelt wurde in Braunschweig, weil dort das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz hat.

Der Anwalt der Kläger, Julis Reiter, hatte betont, dass es seinen Mandanten nicht vorrangig um die Frage gehe, wer am Ende zahle. Entscheidend sei, ob die staatliche Aufsicht funktioniert habe. Entschädigung ersetze keine Aufklärung, sagte er sinngemäß. Bis heute sei nicht abschließend geklärt, ob staatliche Sicherheits- und Kontrollstrukturen versagt hätten und welche Konsequenzen daraus für die Flugsicherheit gezogen werden müssten.
Fokus auf flugmedizinische Untersuchungen
Aus Sicht der Kläger stand insbesondere im Raum, ob die flugmedizinischen Untersuchungen in den Jahren 2013 und 2014 den Anforderungen entsprachen. Außerdem stellte sich die Frage, ob wegen der bekannten depressiven Vorgeschichte des Co-Piloten eine weitergehende psychiatrische Begutachtung nötig gewesen wäre. Reiter machte deutlich, die Aufarbeitung der Ereignisse von 2015 sei auch eine Vorsorge für die Zukunft.
Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte das Gericht signalisiert, dass die Erfolgsaussichten gering seien. Die Richterin erklärte damals zwar, man werde die Argumentation der Kläger sorgfältig prüfen, deutete aber schon früh eine skeptische Haltung der Kammer an.
Verweis auf Montrealer Übereinkommen
Zur Begründung der Klageabweisung verwies das Gericht unter anderem auf das Montrealer Übereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Danach können Geschädigte grundsätzlich eigene Ansprüche sowie auf sie übergegangene Schmerzensgeldansprüche geltend machen.
Nach Auffassung des Landgerichts sind mögliche Forderungen gegen Germanwings vorrangig. Diese stellten eine andere, aber gleichwertige Möglichkeit auf Ersatz dar. Ansprüche gegen die Bundesrepublik aus Amtshaftung seien deshalb ausgeschlossen.
Bereits geleistete Zahlungen nach dem Unglück
Die Lufthansa hatte nach der Katastrophe bereits Zahlungen an Angehörige geleistet. Nach früheren Angaben des Konzerns erhielten nahe Verwandte pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld. Zusätzlich wurden für jedes Todesopfer 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt.
Weitere Niederlage für die Hinterbliebenen
Die juristische Aufarbeitung der Katastrophe beschäftigt seit Jahren Gerichte in mehreren Ländern. In Verfahren um weiteres Schmerzensgeld mussten Angehörige bereits vor den Landgerichten Frankfurt und Essen sowie später vor dem Oberlandesgericht Hamm Niederlagen hinnehmen. Mit dem Urteil aus Braunschweig kommt nun eine weitere hinzu.
Die Hinterbliebenen hatten rund um den Prozessauftakt erneut betont, dass sie vor allem Verantwortlichkeiten geklärt sehen wollen. Ihr zentrales Anliegen sei, Lehren aus der Katastrophe zu ziehen und alles dafür zu tun, dass sich ein solcher Absturz nicht wiederholt.
Prüfung einer Berufung angekündigt
Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden. Klägeranwalt Reiter kündigte an, diesen Schritt zu prüfen. Das Ziel der Angehörigen bleibe unverändert: Nicht Schuldzuweisungen stünden im Vordergrund, sondern die Frage nach staatlicher Verantwortung und danach, welche Konsequenzen für die Sicherheit des Luftverkehrs gezogen werden müssen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber