Zehn Jahre Haft nach Tötung der Partnerin
Das Landgericht Memmingen hat einen 39 Jahre alten Mann wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte er seine 36-jährige Partnerin im August 2025 mit einem Kissen erstickt. Im Prozess räumte der Angeklagte die Tat ein.
Der Vorsitzende Richter Bernhard Lang erklärte, dem Verbrechen sei ein Streit vorausgegangen, bei dem es unter anderem um die Betreuung der Kinder gegangen sei. Nach Gerichtsangaben war die Beziehung der beiden bereits stark belastet, zudem soll es zuvor auch zu körperlichen Auseinandersetzungen vonseiten der Frau gekommen sein. In dieser eskalierten Lage habe der Mann den Entschluss gefasst, seine Partnerin zu töten. Mordmerkmale wie etwa Habgier sah die Strafkammer jedoch nicht als erfüllt an. Mit dem Urteil bewegt sich das Gericht im mittleren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens.
Vermisstenfall entwickelte sich zum Tötungsdelikt
Der Fall hatte bereits im vergangenen Jahr große Aufmerksamkeit erregt, weil die Frau über Wochen verschwunden war. Zunächst war die Polizei von einem Vermisstenfall ausgegangen. Es hieß damals, die 36-Jährige sei nach einem Streit weggefahren und könne sich womöglich in einer hilflosen Situation befinden.
Schon bald schlossen die Ermittler jedoch ein Gewaltverbrechen nicht mehr aus, sodass die Kriminalpolizei den Fall übernahm. Nach etwa drei Wochen gingen die Beamten davon aus, dass der Lebensgefährte die Frau getötet hatte. Daraufhin wurde der Bauernhof des Mannes in Lauben im Landkreis Unterallgäu umfassend durchsucht.
Im Zuge dieser Maßnahmen entdeckten die Ermittler schließlich in einem Wald die Leiche der Vermissten. Der deutsche Tatverdächtige hatte die Beamten zu der Stelle geführt, an der er den Körper vergraben hatte. Später legte er auch vor der Ermittlungsrichterin am Amtsgericht ein weiteres Geständnis ab. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber