Letzter Verhandlungstag im Fall Fabian: Urteil in Rostock erwartet
Am Landgericht Rostock endet am Dienstag mit dem 35. Verhandlungstag der Prozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow. Mit der Urteilsverkündung findet das aufwendige Verfahren zunächst seinen Abschluss. Die zentralen Punkte im Überblick:
Was der Angeklagten zur Last gelegt wird
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll die 30 Jahre alte Frau Fabian am 10. Oktober 2025 von seinem Zuhause abgeholt und ihn kurz darauf an einem kleinen Gewässer südwestlich von Güstrow mit einem Messer getötet haben. Als mögliches Motiv sieht die Anklage ihre Beziehung zu Fabians Vater. Die Beschuldigte hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.
Welche Strafe Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern
Die Anklagebehörde verlangt eine Verurteilung wegen Mordes, eine lebenslange Freiheitsstrafe und zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Diesen Forderungen hat sich auch die Vertreterin von Fabians Mutter angeschlossen, die im Prozess als Nebenklägerin auftritt.
Welche Mordmerkmale die Anklage sieht
Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke aus. Ihrer Auffassung nach habe die Angeklagte das Vertrauen und die Ahnungslosigkeit des Jungen ausgenutzt. Außerdem sieht sie niedrige Beweggründe als erfüllt an. Nach Sicht der Anklage habe die Frau Fabian beseitigen wollen, weil sie ihn in Bezug auf ihre Beziehung zu seinem Vater als Hindernis empfunden habe.
Was "besondere Schwere der Schuld" bedeuten würde
Sollte das Gericht diese Feststellung treffen und das Urteil rechtskräftig werden, wäre eine Entlassung nach 15 Jahren praktisch kaum möglich. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre dafür ein besonders gravierender Ausnahmefall gegeben.

Zugunsten der Angeklagten wurde angeführt, dass sie bislang nicht strafrechtlich aufgefallen sei. Auch eine Wiederholungstat gelte als eher unwahrscheinlich.
Belastend wertet die Anklage dagegen das besondere Vertrauensverhältnis zu Fabian. Zudem sieht sie eine sogenannte Übertötung: Nach ihrer Darstellung wäre bereits ein Stich ins Herz tödlich gewesen, dennoch soll mehrfach auf das Kind eingestochen worden sein. Hinzu komme ein planvolles Vorgehen. Besonders schwer wiegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft auch der Vorwurf, die Leiche bewusst an einem Ort abgelegt zu haben, an dem Tiere sie hätten anfressen können.
Was die Verteidigung fordert
Die beiden Verteidiger beantragen Freispruch. Aus ihrer Sicht bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet, sodass am Ende keine lückenlose Beweiskette vorliege. Sie berufen sich dabei auf den Grundsatz: Im Zweifel für die Angeklagte.
Ob auch ein anderes Urteil möglich wäre
Theoretisch wäre nach Angaben des Gerichts auch eine Verurteilung wegen Totschlags denkbar. Das käme infrage, wenn die Kammer zwar von der Täterschaft überzeugt ist, aber keine Mordmerkmale erkennt. Nach Einschätzung von Gerichtssprecherin Anne Kruse ist das im Fall einer Verurteilung jedoch eher eine theoretische Variante. Im Kern gehe es aus ihrer Sicht um die Frage: Schuldspruch oder Freispruch.
Wie das Urteil zustande kommt
Über das Urteil entscheiden zwei Schöffen und drei Berufsrichter, darunter der Vorsitzende Richter Holger Schütt. Alle Stimmen zählen gleich. Für einen Schuldspruch ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, also mindestens vier Stimmen.
Üblicherweise legt zunächst der Berichterstatter einen Urteilsvorschlag vor. Danach werden die einzelnen Punkte beraten. Am Ende stimmen die Richter und Schöffen über Schuld und Strafe ab. Zuerst votieren die Schöffen, beginnend mit der jüngeren Person, danach die Beisitzerin und zuletzt der Vorsitzende.
Was am Dienstag zu erwarten ist
Der Vorsitzende Richter wird zunächst das Urteil verkünden und im Anschluss die Gründe darlegen. Wegen des großen Umfangs der Beweisaufnahme rechnet das Gericht damit, dass die mündliche Begründung zwei bis drei Stunden dauern könnte.
Ob der Fall damit abgeschlossen ist
Vermutlich nicht. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden, dann wäre der Bundesgerichtshof zuständig. Dort wird der Fall nicht noch einmal inhaltlich neu verhandelt. Geprüft wird vielmehr, ob im Verfahren oder im Urteil Rechtsfehler vorliegen. Meist entscheidet der BGH in solchen Fällen schriftlich; nur ein kleiner Teil der Revisionen führt zu einer mündlichen Verhandlung.
Die Angeklagte hatte in ihrem letzten Wort bereits angekündigt, notfalls bis zum höchsten Gericht zu gehen. Sie wolle weiter um ihre Freiheit kämpfen, erklärte sie. Sollte es zu einem Freispruch kommen, wäre wiederum damit zu rechnen, dass Staatsanwaltschaft und Nebenklage Revision einlegen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber