Allgemein

Ex-Frau auf offener Straße ermordet: lebenslang

Jahrelang spionierte er seine Ex per GPS aus – dann attackierte er sie auf offener Straße. Warum das Gericht hart urteilte.

23.10.2026, 10:45 Uhr

Ein 50-jähriger Mann ist vom Landgericht Ingolstadt wegen der Ermordung seiner früheren Ehefrau auf offener Straße zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung deutlich erschwert. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Gerhard Reicherl kommt eine Freilassung nach 15 Jahren in diesem Fall nicht infrage.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die lediglich eine Verurteilung wegen Totschlags gefordert hatte, kündigte Revision an.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der 50-Jährige Anfang Dezember 2025 am Abend seiner Ex-Frau vor deren Wohnhaus aufgelauert, nachdem sie von ihrem neuen Partner nach Hause gebracht worden war. Dort stach er mit einem Küchenmesser rund zwei Dutzend Mal auf die 45-Jährige ein. Gegen ihn bestand zu diesem Zeitpunkt bereits ein gerichtliches Kontaktverbot. Außerdem war er wegen der Nachstellungen gegen seine frühere Partnerin schon verurteilt worden.

Der Richter sprach von einer jahrelangen Überwachung und einem jahrelangen Stalking. So soll der Mann das Auto der Frau mit einem GPS-Tracker überwacht und private Gespräche mitgehört haben. Die geschiedene Frau sei dadurch völlig verzweifelt gewesen und habe nicht mehr gewusst, wie sie sich noch helfen sollte.

Richter wertet Tat als typischen Femizid

Reicherl bezeichnete das Verbrechen als einen typischen Femizid. Der Angeklagte habe gegenüber seiner Ex-Partnerin ein absolutes Besitzdenken gezeigt und ihr ein Leben mit ihrem neuen Freund nicht gegönnt.

Zugleich machte der Vorsitzende deutlich, dass das Ausmaß der Nachstellungen weit über ein "normales Stalking" hinausgegangen sei. Auch damit begründete das Gericht die besondere Schwere der Schuld. Hinzu komme, dass es dem Angeklagten gleichgültig gewesen sei, ob seine drei Kinder die Bluttat an ihrer Mutter unmittelbar miterleben mussten.

Die Frau konnte nach dem Angriff noch ihre Kinder anrufen. Anschließend stürmten die beiden Söhne nach draußen und versuchten, den Vater aufzuhalten und ihre Mutter zu retten. Nach Polizeiangaben traten und schlugen die damals 23 und 17 Jahre alten Söhne auf ihren Vater ein, um ihn von weiteren Angriffen abzuhalten. Die schwer verletzte Frau starb etwa eine Stunde später in einem Krankenhaus.

Auch der Täter wurde durch das Eingreifen der Söhne erheblich verletzt und fiel danach im Krankenhaus ins Koma. Seine Verteidiger hatten zu Prozessbeginn erklärt, der 50-Jährige könne sich deshalb nicht an das Geschehen erinnern und habe im Verfahren keine Angaben machen können.

Vorgeschichte mit Drohungen und Bewährungsstrafe

Nach Angaben der Polizei hatte sich das Paar bereits 2024 getrennt. Danach soll es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Gegen den Mann wurde unter anderem wegen Bedrohung, Beleidigung, Nötigung und Körperverletzung ermittelt. Zwei Monate vor der Tat war er vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Im Anschluss wurde auch erneut ein Kontaktverbot nach dem Gewaltschutzgesetz ausgesprochen.

Der Richter geht davon aus, dass der Mann den Entschluss zur Tötung seiner Ex-Frau auch deshalb fasste, weil ihm bewusst gewesen sei, dass ihm wegen eines Verstoßes gegen die Bewährung bald eine Haftstrafe drohen könnte.

Scharfe Kritik an der Verteidigung

Zu Beginn der Urteilsbegründung übte Reicherl auch deutliche Kritik an den Verteidigern des Angeklagten. Hintergrund war unter anderem, dass die Verteidigung in ihrem Plädoyer die Strafverfolgung des 50-Jährigen mit der NS-Zeit verglichen hatte. Damit sei "die Grenze der Unerträglichkeit erreicht" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen