Revision gegen Urteil in Aschaffenburg eingelegt
Im Fall eines mehrfach vorbestraften Sexualstraftäters aus Aschaffenburg wird sich nun erneut die Justiz mit dem Urteil befassen. Nach Angaben des Landgerichts hat die Verteidigung gegen die Entscheidung Revision eingelegt. Das Gericht hatte den Mann in der vergangenen Woche zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Darüber hinaus behielt sich die Strafkammer vor, zu einem späteren Zeitpunkt Sicherungsverwahrung anzuordnen. Eine solche Maßnahme kann nach Ende der Haft verhängt werden, wenn von dem Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Ein psychiatrischer Gutachter hatte im Prozess das Risiko weiterer Taten als sehr hoch bewertet. Seiner Einschätzung nach würden die sexuellen Neigungen des Angeklagten fortbestehen.
Der Angeklagte hatte eingeräumt, im vergangenen Jahr einen damals zwölfjährigen Jungen im Raum Aschaffenburg sowie einen elfjährigen Jungen in Staßfurt in Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht stufte die Taten des Deutschen als mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch ein. Nach den Feststellungen sollen die Übergriffe während eines Hafturlaubs erfolgt sein, der ihm von der Jugendanstalt im niedersächsischen Hameln gewährt worden war.
Verurteilt wurde der Mann zudem wegen des Besitzes und der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen. Bereits im Jahr 2021 hatte ihn das Landgericht Hannover wegen Kindesmissbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber