Allgemein

Brandstiftung: Ladenbesitzer wieder vor Gericht

Supermarkt angezündet, Menschen gefährdet, Urteil rechtskräftig – doch steckt auch ein Versicherungs-Trick dahinter?

28.05.2026, 03:30 Uhr

Das Landgericht München II befasst sich am Donnerstag ab 10.00 Uhr erneut mit dem Fall eines Supermarktbetreibers aus Markt Schwaben, der seinen Laden in Brand gesetzt haben soll. Neu verhandelt wird allerdings nur noch der Vorwurf des Versicherungsbetrugs. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes sowie Brandstiftung zu einer Einzelstrafe von acht Jahren und zehn Monaten ist nach Angaben des Bundesgerichtshofs bereits rechtskräftig.

Ursprünglich hatte das Landgericht den heute 38-Jährigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er Revision ein und hatte damit in einem Punkt Erfolg: Nach Auffassung des BGH unterliefen dem Gericht bei der rechtlichen Bewertung des mutmaßlichen Versicherungsbetrugs Fehler. Deshalb muss nun eine andere Strafkammer prüfen, ob der Mann bereits bei der Brandlegung plante, Geld von der Versicherung zu erhalten.

Vier Bewohner gerieten in Gefahr

Nach den bisherigen Feststellungen soll der hoch verschuldete Ladenbesitzer gemeinsam mit einem Mitarbeiter vereinbart haben, den seit längerem defizitären Supermarkt durch Feuer zu zerstören. Auf diese Weise hätte er sich nach Ansicht des Gerichts von dem wirtschaftlich angeschlagenen Geschäft trennen und gegenüber Gläubigern den Eindruck erwecken können, der Brand habe die Insolvenz ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass der 38-Jährige auf Versicherungszahlungen als finanzielle Grundlage für einen Neustart hoffte.

Bei dem Feuer im Januar 2022 in dem Geschäft im Landkreis Ebersberg entstand am Gebäude ein Schaden von etwa zwei Millionen Euro. Vier Menschen, die sich in Wohnungen über dem Supermarkt befanden, konnten sich unverletzt retten. Der Mitarbeiter, der die Tat demnach im Auftrag seines Chefs ausführte, wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion

Zurück zur Startseite →
Kommentare 0
Hinterlassen Sie Ihren Kommentar

TOP Neueste Meldungen