Revision vor dem BGH ohne Erfolg
Eine 91-jährige Münchnerin ist mit ihrer Revision gegen ein Urteil wegen einer tödlichen Attacke auf ihre beste Freundin vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Nach Angaben aus dem Beschluss wurde das Rechtsmittel als unbegründet zurückgewiesen.
Das Landgericht München I hatte die Frau bereits im Juli des vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Gericht sah den Tatbestand des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an. Schon während des Prozesses hatte die Verteidigung den Umgang mit der Angeklagten bei einer ersten nächtlichen Vernehmung beanstandet.
Nach den Feststellungen des Münchner Gerichts hatte die Seniorin im Jahr zuvor ihre 77 Jahre alte engste Freundin bei einem Streit über das Wegräumen von Einkäufen unter anderem mit einem Kochtopf attackiert und ihr dabei tödliche Verletzungen zugefügt. Der Beschluss des BGH datiert auf den 30. April.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Topaktuell Redaktion