Ein 36 Jahre alter Fahrgast, der nach dem Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug verdächtigt wird, bleibt vorerst auf freiem Fuß. Über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung eines Haftbefehls soll nun das Landgericht Karlsruhe entscheiden, wie das Amtsgericht mitteilte.
Das Amtsgericht hält zugleich an seiner bisherigen Einschätzung fest. Aus Sicht des Gerichts fehlt es weiterhin an der Voraussetzung der Fluchtgefahr. Der Beschuldigte habe die deutsche Staatsangehörigkeit und sei durch Wohnsitz, Familie und Beruf fest im Inland verankert.
Ob ein dringender Tatverdacht besteht, ließ das Gericht offen. Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen könnten dem Mann demnach allenfalls bis zu drei Schläge in Richtung des 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiters als Körperverletzung angelastet werden.
Bereits am Samstag hatte das Gericht einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl nicht erlassen. Die Behörde legte dagegen Beschwerde ein und bewertet die Sachlage anders. Die Ermittlungen dauern nach ihren Angaben an.
Unterschiedliche Darstellungen des Vorfalls
Der Zwischenfall vom 17. Juli hatte bundesweit Aufmerksamkeit ausgelöst. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft war es in dem Regionalzug zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Fahrgast und dem Sicherheitsmitarbeiter gekommen. Dabei soll der 36-Jährige den Bahnmitarbeiter geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels habe sich dann die Zugtür geöffnet. Der 26-Jährige sei aus dem Zug gefallen, der mit rund 120 Stundenkilometern in Richtung Karlsruhe unterwegs war, und habe schwere Verletzungen erlitten.
Der Verteidiger des Beschuldigten weist diese Darstellung zurück. Gegenüber den "Badischen Neuesten Nachrichten" erklärte Anwalt Joachim Lederle, sein Mandant habe niemanden angegriffen, sondern sei selbst von dem Sicherheitsmitarbeiter attackiert worden. Sein Mandant sei wehrlos gewesen und habe nichts getan.
Welche Rolle die Videoaufnahmen spielen
Bei seiner Entscheidung berücksichtigte das Amtsgericht auch Aufnahmen einer Überwachungskamera aus dem Zug. Diese hätten Zweifel am bisherigen Ablauf des Geschehens aufkommen lassen. Nach Gerichtsangaben ist auf dem Video zu sehen, dass der Beschuldigte erregt wirkt, laut schreit und in Richtung von zwei Sicherheitskräften gestikuliert. Außerdem falle ein unsicherer, schwankender Gang auf, was möglicherweise auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sei. Zeugen berichteten laut Gericht von Beleidigungen durch den Mann. Eine weitere Zeugin schilderte jedoch auch ein provozierendes Verhalten der Sicherheitsmitarbeiter.
Kurz vor der eigentlichen Auseinandersetzung ist nach Angaben des Gerichts zu erkennen, dass der Verdächtige die Hand hebt und vermutlich gegen eine Haltestange schlägt. Ebenso sei aber denkbar, dass er alkoholbedingt ins Stolpern geriet. Anschließend gehe er auf den später verletzten Mitarbeiter zu. Seine Hände habe er dabei jedoch nicht erhoben, sondern eng am Körper gehalten.
Gericht sieht kein gezieltes Treten
Laut der Auswertung des Videos greift der Sicherheitsmitarbeiter den 36-Jährigen daraufhin mit den Händen und stößt ihn mit Wucht gegen die Zugtür. Im weiteren Verlauf bringe er ihn energisch zu Boden und setze sich auf ihn. Danach habe der Beschuldigte höchstens dreimal mit der rechten Hand in Richtung des Mitarbeiters geschlagen.
Ein hinzukommender Fahrkartenkontrolleur zieht den Sicherheitsmann den Angaben zufolge zurück. Dieser richtet sich daraufhin auf und zieht am rechten Bein des Beschuldigten. Der 36-Jährige habe dann offenbar versucht, sich durch Strampeln aus dem Griff zu lösen. Ein gezielter Tritt gegen den 26-Jährigen lasse sich auf den Videoaufnahmen nach Einschätzung des Gerichts jedoch nicht erkennen.
In diesem Moment verliere der Sicherheitsmitarbeiter das Gleichgewicht, pralle rückwärts gegen die plötzlich aufspringende Zugtür und stürze aus dem Zug. Dass es zu einem solchen Ausgang kommen könnte, sei für den Beschuldigten nach Auffassung des Amtsgerichts wohl nicht vorhersehbar gewesen.
Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber