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Axtangriff im ICE: Urteil fällt heute

Axt-Attacke im ICE schockte Reisende – jetzt fällt das Urteil gegen den mutmaßlichen Angreifer in der Psychiatrie.

20.07.2026, 03:30 Uhr

Mehr als ein Jahr nach dem Angriff auf mehrere Reisende in einem ICE hat das Landgericht Regensburg die weitere Unterbringung eines 21-jährigen Syrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin ist der Mann wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung beging. Mit der Entscheidung folgte die Kammer den übereinstimmenden Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Dass bei der Attacke niemand ums Leben kam, sei letztlich reiner Zufall gewesen, sagte die Richterin.

Zwei Schwerverletzte

Nach der Rekonstruktion vor Gericht eskalierte die Lage am 3. Juli 2025 in einem ICE in Niederbayern völlig unvermittelt. Der Beschuldigte soll zunächst einen ihm unbekannten 25 Jahre alten Landsmann angesprochen und ihn mit feindseligem Blick fixiert haben. Der 25-Jährige war mit seiner Mutter und zwei jüngeren Geschwistern auf dem Weg nach Passau. Der Angreifer lief dabei mit Hammer und Axt durch das Zugabteil.

Als die Mutter des 25-Jährigen einen anderen Fahrgast bat, die Polizei zu rufen, weil ihr Sohn keinen Handyempfang hatte, setzte der Beschuldigte nach Überzeugung des Gerichts zum Angriff an. Während der 29-Jährige den Notruf absetzte, schlug ihm der Angreifer mit der Axt auf den Kopf. Der Mann erlitt eine Schädelfraktur und brach bewusstlos zusammen.

Anschließend ging der Beschuldigte laut Gericht auf die syrische Familie los und traf die 52 Jahre alte Mutter zweimal mit der Axt am Kopf. Auch sie erlitt eine Schädelfraktur. Dem 25-jährigen Sohn gelang es schließlich, dem Angreifer die Axt zu entreißen und ihn damit in Notwehr zu schlagen. Der 21-Jährige wurde dabei schwer verletzt.

Dramatischer Notruf

Im Prozess wurde auch der Notruf des 29-jährigen Fahrgasts abgespielt. Darauf ist zu hören, wie er einem Polizisten von einem Mann mit einer Axt berichtet. Kurz darauf sagt er: „Jetzt ist er neben mir.“ Dann folgt ein dumpfes Geräusch, ehe im Hintergrund Schreie zu hören sind. Der Beamte ruft mehrfach in das Telefon, erhält aber keine Antwort mehr.

Das Abspielen des Mitschnitts bewegte den Beschuldigten offenbar sichtbar. Danach entschuldigte er sich an den 29-Jährigen gerichtet mit den Worten: „Ich entschuldige mich für das, was passiert ist.“ Darüber hinaus äußerte sich der Syrer im Verfahren auf Anraten seines Verteidigers nicht.

Schizophrenie und keine politisch motivierte Tat

Nach den Feststellungen des Gerichts entwickelte der Mann während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger über die Türkei und Griechenland nach Österreich eine Schizophrenie. Laut Sachverständiger hört er Stimmen mit befehlendem Charakter. Zudem habe er Angst, von der Mafia verfolgt und getötet zu werden.

Zur Tatzeit habe sich der 21-Jährige selbst bedroht gefühlt und sich in einer Art Notwehrsituation gewähnt. Auch der Kauf von Hammer und Axt kurz vor der Zugfahrt sei auf dieses Bedrohungsgefühl zurückzuführen. Die Richterin betonte deshalb, es habe sich nicht um eine politisch motivierte Tat gehandelt. Auch die Auswertung des Handys des Mannes habe dafür keine Hinweise ergeben.

Weil derzeit weiterhin eine erhebliche Gefahr ähnlicher Taten bestehe, bleibt der 21-Jährige zur Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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