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Axt-Angriff im ICE: Jetzt fiel das Urteil

Axt-Attacke im ICE: Ein 21-Jähriger ging auf Reisende los – warum er trotzdem nicht ins Gefängnis muss.

20.07.2026, 12:50 Uhr

Ein 21 Jahre alter Syrer, der vor etwas mehr als einem Jahr in einem ICE in Niederbayern mehrere Reisende mit einer Axt angegriffen haben soll, muss dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Nach Angaben der Vorsitzenden Richterin vor dem Landgericht Regensburg gilt der Mann wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah unter anderem den Vorwurf des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung als gegeben an. Mit der Entscheidung schloss sich die Kammer den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung an, die sich übereinstimmend für eine weitere Unterbringung in der Psychiatrie ausgesprochen hatten.

Zwei Menschen schwer verletzt

Nach den Feststellungen des Gerichts griff der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer an. Der ICE wurde daraufhin bei Straßkirchen westlich von Deggendorf gestoppt. Zwei Personen wurden schwer verletzt. Dass niemand ums Leben kam, sei nach Einschätzung der Richterin lediglich dem Zufall zu verdanken gewesen.

Laut Gericht entwickelte der Beschuldigte während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie. Unter Berufung auf eine Sachverständige erklärte die Vorsitzende Richterin, der Mann höre unter anderem befehlende Stimmen und habe sich zur Tatzeit bedroht gefühlt sowie geglaubt, in Notwehr zu handeln. Weil aktuell von einer erheblichen Gefahr weiterer Taten ausgegangen werde, bleibt er in einer psychiatrischen Einrichtung.

Prozess nach Axtangriff in ICE
Der Beschuldigte befindet sich aufgrund einer psychischen Erkrankung seit der Tat in einer Klinik. (Archivbild) Quelle: Armin Weigel/dpa

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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