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Auftragsmord im November: Neuer Prozess, neue Fragen

Messerattacke im Wohnviertel: Hinter dem Angriff auf einen Manager steckte wohl ein Killerjob – jetzt rollt der Fall neu auf.

09.10.2026, 04:00 Uhr

Neuer Prozess in Ansbach nach Messerangriff auf Manager

Vor dem Landgericht Ansbach beginnt am 24. November erneut ein Verfahren um den versuchten Auftragsmord an einem ranghohen Manager einer Sportmodemarke. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin. Mit dem Fall befasst sich diesmal eine andere Strafkammer. Angeklagt ist wieder ein türkischer Staatsangehöriger, der zuletzt im Breisgau lebte. Ihm wird die Messerattacke in Heilsbronn zur Last gelegt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das Urteil aus dem ersten Prozess teilweise aufgehoben. Beanstandet wurden mögliche Rechtsfehler bei der Strafzumessung, nicht jedoch der Schuldspruch selbst. Das Landgericht Ansbach hatte den Mann Ende 2025 zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt.

Nach den bisherigen Feststellungen hatte der damals 26-Jährige sein Opfer im Februar 2025 vor dessen Wohnung in Heilsbronn im Landkreis Ansbach abgepasst und mehrfach mit einem Messer attackiert. Die Stiche in Hals und Oberkörper waren lebensgefährlich. Der zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre alte Manager konnte nach dem Angriff noch selbst den Notruf wählen und überlebte.

Tötungsauftrag für 50.000 Euro

Das Landgericht war zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte den Mann gegen eine Bezahlung von 50.000 Euro töten sollte. Warum der Manager sterben sollte, konnte auch im ersten Verfahren nicht geklärt werden. Die Ermittler vermuteten jedoch einen Zusammenhang mit dessen beruflicher Tätigkeit. Die betroffene Sportmodemarke produziert unter anderem in der Türkei und unterhält dort auch eine Niederlassung.

Prozessauftakt nach versuchtem Auftragsmord
Der Türke steht nun erneute wegen versuchten Mordes vor Gericht. (Archivbild) Quelle: Irena Güttel/dpa

Nach Einschätzung der Gerichtssprecherin dürfte der neue Prozess deutlich kürzer ausfallen. Der Tatablauf und die rechtliche Einordnung gelten im Wesentlichen als geklärt, weshalb keine umfangreiche Beweisaufnahme nötig sein dürfte. Bislang ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Zeugen wurden nach Angaben des Gerichts bisher nicht geladen.

Quelle: dpa/bearbeitet durch Julian Weber

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